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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1880-10-01 · Heft 10 (Oktober 1880) · p. Seite 464

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
29 (1880)
Issue
Heft 10 (Oktober 1880)
Article
Ein Beitrag zur Geschichte der Juden im ehemaligen Herzogthum Ostfranken
Date
1880-10-01
Page
Seite 464 (sequence 13)
Language
German
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464 Ein Beitrag zur Geschichte der Juden halt unter seinem Bischofsstäbe ihren bisherigen Charakter fort. Erst der Regierungsantritt Bisch. Friedrichs führt eine Wendung herbei, die scheinbar die Berhältnisie der Juden zwar unerträglicher gestaltet, die aber gleich wohl den Kein, 'ich bahnbrechender Duldung birgt. Bisch. Friedrich sah die Erfolglosigkeit aller Ausweisung.;- decrete ein und schickte sich an, das Hebel von der Wurzel aus zu vertilgen. Nachdem er fast unmittelbar nach seinein Regierungsantritte die fälligen Judensteuer und wahrscheinlich auch eine außergewöhnliche Abgabe erhoben hatte'), wendet er ׳ich an Kaiser Ferdinand, dieser möge ihm gestatterr innerhalb eines Zeitraums von längstens lJahreir sämmtlichen Juden den Aufenthalt und Handel in seinen! Stifte zu untersagen. Die Juden, meint er, schaden um so mehr, als das Stiit ohnehin durch den nüt Markgraf Albrecht von Brandenburg geführten Krieg in Noth gcrathe» sei. In einen! Erlas! vom 26. Juli desselben Jahres willigt auch K. Ferdinand darin ein, das; innerhalb dieses Zeitraumes fämmtliche Juden mit ihren Frauen und Kindern das Stift verlassen sollten. Sämmtliche Unterthanen des Reichs werden ausgefordert, den Bisch. Friedrich hierin zu unterstützen*). Die gewährte Frist von 1'/» Jahren verlängert Friedrich allergnädigst bis zir den daraus folgenden Pfingsttagenvon da an aber soll kein Jude!nehr in» Stifte wohnen. Diejenigen, die das!vürzburgische Gebiet passtren wol« cherer, der Bürger Schott zu Eibelsdors. Diesem schulde! -in Jude t'ow 400 fl. rh-, wofür er jährlich 20 Gulden iGoldgulden- Zins zu bezahlen hat. Nach dem Tode Löws erhalten die Inden vom Bisch, die Auslage, den Schott schadlos zn halten, in II. <Uv. form, liljv. Cour. >'. 251. ') Die Juden erscheinen nemiich für eine Abgabe an den Bisch, solldarisch haftbar, was bei der gewö hnlich en Steuer fast nie vorkam. in II, div. to*1n. libr. Fried, f. 7. ף in libr. priv. 1. 414.

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