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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1880-07-01 · Heft 7 (Juli 1880) · p. Seite 335

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
29 (1880)
Issue
Heft 7 (Juli 1880)
Article
[Rezension]
Date
1880-07-01
Page
Seite 335 (sequence 8)
Language
German
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Receuston. 335 נחה ולא שוקטת ולבכי כקרבי חוסה לשפלות מעמד מדינתנו והריסת ספרינו ולבטול התורה unb schlicht: נאם כותב בלילה נטרו־ יבעתוהו טרירי ילידי יום יוחנן כן טורינו הרב ר׳ מתתיהו ויל. Auf der 1389 geschriebenen Merjl> acherי schen Handschrift des קיצור סררכי, über welche einige Mittheilungen von mir bei K o h n Mardechai b. Hillel 158 gemacht sind, nennt sich zweimal auf der letzten Seite als Eigenthiimer יוחנן בן טורינו הרב רבינו מתתיהו ז״ל genau wie bei 270 § ריכ״ש und im Besitze seines Vaters, des N. Mathatiaö befand sich bekanntlich die berühmte Talmudhandschrist aus Pfersee cod. 95 der Münchener Staatsbibliothek (Nabbinoivicz ד״ס I, 28—31). — — In dem Excurse über das Buch der Fronuneit hebt G. hervor, daß in den Nesponsen des Maharil 102 mit der zweimaligen Anführungsformel והחסיד רבי יודא כתב eine Aeußerung des R. Juda hachasid niitgetheilt wird, die schon zwei Jahrhuirderte früher Isaak Or Sarua in einem Briefe als m tt n d l i ch e Mittheilung seines Lehrers R. Juda hachasid (והחסיר הגדולמורי״הרב רבינו יהודה החסיד וצ״ל אטד לי) anführt. 8. knüpft an diese Bemerkung das folgende Räsonnement: S. 282—83 ״Maharil hat also ganz eigenmächtig aus der mündlichen Mittheilung eine schriftliche gemacht. Der Grund dieser — F ä lschung liegt auf der Hand. Maharil hat nämlich das ganze zienilich umfangreiche Gutachten einfach aus Or sarua, ohne diesen als Quelle zu nennen, abgeschrieben und es für das Seinige ausgegeben. Bei dieser Aneignung mußte nothgedrungen aus dem אטד ein כתב werden, wie denn auch sonst alles gelöscht ist, was an den mündlichen Verkehr des eigentlicheit Verfassers mit seine» Lehrern erinnert. Indessen weiß man, daß die Alten über Plagiate eine von heutigen verschiedene Anstcht hatten." — Ich kann nun G. durchaus nicht beiftinime», daß hier eine ״Fälschung" oder ein ״Plagiat" vorliegt. Ein so schwer wiegender Vorwurf gegen einen Mann von bisher unbestrittener Integrität dürfte nicht H-ne zwingende Gründe erhoben werden. Der

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