Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1880-07-01 · Heft 7 (Juli 1880) · p. Seite 330

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
29 (1880)
Issue
Heft 7 (Juli 1880)
Article
[Rezension]
Date
1880-07-01
Page
Seite 330 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
86% known words query
IRI
…/2829132-2829528-2829536-2872204--19674-2872258
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Recension :wo Christliche DisputationSweise als eine sophistische im Gegensatz zur jüdischen bezeichnet," sondern warnt vor raschen Antworten bei Religionsgesprächen mit Geistlichen. Es ist dort von ערים חמםים, einem bei Neligionsdisputationen beliebte» Thema die Rede. — Ein besonderes Interesse erweckt das hier zum ersten Male aus einer Ozforder Handschrift veröfsentlichte Schnlstatut (•חוקי החוח־) aus dem XIII.-Jahrhundcrt (2.!-.ר ff. nud 264 ff.), das einen vollständig ausgearbeiteten Lehrplan für den nieder» "»d hohem Unterricht enthält und für letzteren die Errichtung eines mit einem Internat versehenen Landesseminars in der Hauptstadt anordnet. Das; dein Bersasser des Statutes das Borbild der großen und Heine» Seminarien, wie sie noch heut zu Tage in zahlreichen katholischen Diöeesen bestehen, vorschwebte, ist sehr plausibel. Das mehrmalige Borkommen von פרושים als Bezeichnung der die Landesanstalt sieben Jahre besuchenden Jünger: פרושים המקכלים עליהם עול ודרה — חק שלישי על הפרושים שלא יצאו טן הכיח עד ו׳ שנים unterstützt diese Bermnthung. פרושים scheineil die hebraisirten Novizen, Klosterschüler, Aliimnen, Oblaten u. dgl. zu sein. Da sich das anonyme Dokninenl neben andern Piecen in einer im Jahre 130!) geschriebenen Handschrift des ם טיק befindet, so glaubt es G., wozll das Epigraph der Handschrist eine Handhabe bietet, denr Bersasser des םט״ק Rabbi Jsaac ben Joses aus Corbeille oder wcnigstc>rs einem Gelehrten aus seinem Kreise zuschreiben zu dürfen. Ob es in der Thal Frankreich angehört, scheint mir noch nicht völlig ausgemacht, da der Satz (S. 26וכן טנהג צרפתים לקרא הסדר בשבח שנים (,׳ טקרא ואחר לעו כלשון כני הסריגה selbst weil» man mit G. צרפת als Isle de France nimmt, eine gewichtige Instanz gegen die Abfassung in Frankreich abgiebt. Eine Handhabe zur Er- Mittelung der Heiniath des Verfassers bietet vielleicht die in dem Statut ziveinral wiederkehrende Bestimnrung (S. 270 und 27>): ועוד תקנו ראשי ישיבה כלתי שרים (?) פי' אם יחיה לפני ראש הישיבה

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.