Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 29 (1880)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1880)
- Article
- Über jüdische Sitten und Gebräuche aus muhammedanischen Schriften
- Date
- 1880-07-01
- Page
- Seite 312 (sequence 11)
- Language
- German
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/ 31S Ucter jüdische Sitten und Gebräuche den MuSlimen sammt und sonders, zwischen den Kanonikern, Traditionisten, Mutakallimrm, den Anhängern der Analogie und den Nachbetern alter Traditionen, daß die Stellen, deren äußerlicher Sinn Gott in den Himmel versetzt, nicht nach diesem äußeren Sinne interpretirt werden dürfen, sondern figürlich verstanden werden müssen ').״ Das Erheben der Hände beim Gebet, dünkt mir, wurde nun auch im Dienste dieser Lehre verboten. Im Widerspruch damit steht nun allerdings die Concetsion, daß bei der Bitte (cku'ü, im Gegensätze gegen salät, obligates Gebet) die Hände gen Himmel erhoben werden dürfen, ״denn die kibla des Gebetes ist die ka'ba, die kiblu der Bitte dagegen ist der Himmel." Wo nun in der inubamm. Tradition vom Erheben der Hände beim Gebet die Rede ist, ist die geschäftige Exegese allsogleich) mit der Bemerkung bei der Hand, daß hier vom <lu‘ä und nicht vom obligaten Gebet die Rede ist. So z. B. bei Gelegenheit folgender Tradition: ״Es giebt Leute, die im Dienste Gottes große Reisen machen, so daß ihr Kops und ihr Körper voller Staub werden, ihre Hände g e n H i m m e l st r e ck e n und rufen o Herr! o Herr!, dabei aber essen sie Verbotenes, trinken Verbotenes, kleiden sich in Verbotenes. Wie könnte deren Gebet erhört werden?״ Hier ist, sagen die. Commentatocen, vom Du‘ä die Rede; der Prophet selbst habe in nicht obligaten Gebeten, so z. B. bei den! Vu'a al-istiska’ (Gebet gegen Wassermangel) mit gen Himmel gestreckten Händen gebetet, so sehr, daß man seine Achselhöhle sehen konnte *). Beim obligaten Gebet aber ist das Strecken der Hände absolut verboten. Nur die Schule der Zahiriten fügt sich diesem Verbote nicht. Sie fand in den Traditionen das Ausstrecken der Hände gen Himmel als alten Gebrauch beim - Gebete, und in ihrer Tendenz, Alles — sowohl Dogmatisches als ') Bei Navavl, Commeutar zu Muslim >. c. ') Vierzig Traditionen Nr. 1» und Commeutar des Faschanl S. 45. i. \זייי