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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1880-07-01 · Heft 7 (Juli 1880) · p. Seite 306

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
29 (1880)
Issue
Heft 7 (Juli 1880)
Article
Über jüdische Sitten und Gebräuche aus muhammedanischen Schriften
Date
1880-07-01
Page
Seite 306 (sequence 5)
Language
German
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Ueber jüdische Sitten und Gebräuche SOS ihrem Unterhalt unbedingt nöthig ist. Tritt von ihnen Jemand zum IslamsoHfällt für ihn nach Jahresfrist die Pflicht der gizja; dies folgt ausdrücklich aus dem Wortlaute des göttlichen Buches: ״Sage denen, welche ungläubig sind, wenn sie sich enthalten, so wird ihnen verziehen, was vorhergegangen" (Sure VIII v. 39). Jbn MbbuS tradirt im )kamen des Propheten: Ein Muslim hat niemals die gizja, zu entrichten. ES״ist verboten^ die Schutzbefohlenen (Schriftbesitzer) zu tödlen, ihnen ihr Vermögen zu entreißen, der Imam hat vielmehr die"Pflicht ~fie zu beschützen und ihtt Beschädigung von Seiten der Muslimen zu verhüten. Hingegen dürfen sie nicht Pferde reiten, gleichviel ob mit oder ohne Sattel; ebenso ist ihnen verboten, andere Thiere mit Sattel zu reiten, Waffen tragen, Fecht- Übungen treiben, Spieße werfen, mit Keulen und Spießen spielen, sre^dürfen nicht neue Tempel und Kirchen und Orte, in denen sie sich zum Gebet versammeln, errichte»I"sie dürfen' nicht" öffentlich verboten^Tinge üben^z. B. verbotene Ehen eingehen, ihre Feiertage öffentlich begehen^ das Cruzifix öffentlich tragen, das uLküs, d. i. ein langes Holzstück, auf welches die Christen zu klopfen pflegen, schlagen'), auch Wein dürfen sie nicht öffentlich zeigen. Es ist ihnen verboten, ihre Schriften öffentlich und laut zu lesen, an RamadLntagen öffentlich zu essen und zu trinken * *), öffentlich Wein zu trinken oder Schweinefleisch zu essen; sie dü» fen auch den Koran nicht lesen, kein Exemplar" desselben öder der Gesetz- und Traditiousbücher""kaufen')^ Sie dürfen ihre ') S. meine Nackweisungen in dieser Zeitschrift 1871 S. 308. *) Ich war im Jahre 1873 Augenzeuge des Skandals, der in einer damaseener Vorstadt entstand, als ein europäischer Tourist an einem Ramadannachmittage mit brennender Cigarette die Straßen der Vorstadt passirte. '> Heber diese Bestimmung, insofern sie theologische Werke außer dem Koran betrifft, setzen sich die meisten muhammedanischen Buchhändler und

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