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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1880-07-01 · Heft 7 (Juli 1880) · p. Seite 303

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
29 (1880)
Issue
Heft 7 (Juli 1880)
Article
Über jüdische Sitten und Gebräuche aus muhammedanischen Schriften
Date
1880-07-01
Page
Seite 303 (sequence 2)
Language
German
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aus muhammcdamschen Schriften. 303 literatur der Muhammedaner zu den numerisch reichsten Literaturen aller Vöiker. Die Gesetzgebung über Juden und andere Schriftbesitzer, welche von, Koran, Sure IX o. 2;> anSgeht, ist je nach den verschiedenen Schulen verschieden; es ist eine ganze Stufenleitet* zu beobachten, auf melcher die Schule des Abü HamsL, der heute die Majorität der Muhammedaner angehört, den hochsten Grad der liebevollen Toleranz repräsentirt. Die von einem verschwindenden Brnchtheil der Muhannnedaner befolgte Schule des Ahmad ibn Hanbal repräsentirt altf der anderen Seite jene Intoleranz, welche irrthümlich dem Islam zur Last gelegt wird, obwohl sie nichts Anderes ist, als die starrste ititb rigoroseste Art, die Texte des Korans und der Tradition zu interpreliren. Sie ist nur für diese kleine Minorität der Bekenner des JSla», mabgebend, E; ist hier nicht der Ort, die muhammedanische Gesetzgebung über Juden, in vergleichender Weise mit Berücksichtigung der betreffenden Lehren der vier orthodoxen Rechtsschulen darzustellen. Dies wird in einen, anderen Zusammenhänge geschehen. ES wird aber für die Leser dieser Zeitschrift schon jetzt nicht ohne Interesse sein, wenn ich, eye ick) zu dem eigentlichen Gegenstand dieses Aufsatzes schreite, die diesbezügliche Gesetzgebung der starrsten und intolerantesten aller muhammedanische» Rechtsschulen, die der sogen, haubalitischen Schule, vorführe. Ich theile zu diesem Zwecke in getreuer Uebersetzung Text und Commeutar des bezüglichen Kapitels des beliebtesten RechtScodex der Hanbalitischen Muhammedaner mit. Der Verfasser des Textes ist der aus Jerusalem (wo eine kleine hanbalitische Gemeinde noch heute zu finden ist) stammende Rechtsgelehrte Mar<! b. Jüsuf (st. 1033 d. H. --- 1623 Chr.), den die muhammedanische Welt außer seinen Nechtsschriften besonders noch durch «inen brauchbaren Briefsteller kennt, der merkwürdigerweise mit einigen Kürzungen im Dominikanerkloster von Mossul gedruckt wurde (l ■806). Sein kanonisches Werk hat den Titel: Dal!! nl-ILIib (Wegwei-

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