Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 28 (1879)
- Issue
- Heft 11 (November 1879)
- Article
- Das Buch Tobias oder Tobit, seine Ursprache, seine Abfassungszeit und Tendenz
- Date
- 1879-11-01
- Page
- Seite 514 (sequence 6)
- Language
- German
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514 Da; Buch Tobias oder Tobit. dadurch erblindet. Zum Schluß verkündet ihm der Engel, daß deßwegen sein Gebet im Unglück erhört worden sei, weil er die Leichname bestattet und sich nicht habe verdrießen lassen, zu diesem Zwecke von dem Mahle auszustehen, die Hingerichteten aufzusuchen, am Tage zu verbergen und bei stacht zu begraden *). Dieses Mom ent ganz allein niuß darauf führen, daß das Buch eine Tendenz hat und daß es nur innerhalb einer engumgrenzten Zeit versaßt sein kann. Es will hervorheben, daß es ein außerordentliches Verdienst sei, die Leichname der von Tyrannen Hingerichteten selbst mit Gefahr seines Lebens zu bestatten. Zu welcher Zeit war eine solche Handlung mil Gefahr verbunden? Aus der langen Reihe der jüdischen Geschichte ist nur ein einzigeSmal ein solches Verbot bekannt rmter Strafe, die Leichen der Gefallenen zu begraben, aus der Zeit Hadrians. Obwohl weder Dio CassiuS, noch Aristou von Polla, die einzigen ertremen Quellen, welche von dem hadrianisch-barkochbaischen Krieg erzählen, diese raffinirte Jmpietät Hadrians oder seines Feldherrn erwähnen, so kann sie doch als Thatsache gelten, da die talmudischen Quellen übereinstimmend davon berichten, und dieser Bericht von einem Nefermenten stammt, welcher noch mit den Zeitgenossen dieses Krieges in Verkehr gestanden, von Jehuda I, dem Patriarchen. Diese Quellen erzählen: Hadrian habe die Umhegung eines Weinberges von den Gefallenen Bethars machen lassen und habe verboten, sie zu bestatten, bis ein neuer König erlaubt hat, sie zu ') Diese Pointirung ,'XU. IR ist in der Vulgata nachdrücklicher hervorgehoben, gewis; nach dem Original. Hier, so wie in den übrigen lat. Versionen und auch im gr. Texte C. wird noch hinzugesügt, das; das darauf Tobit überkommene Unglück. Erblindung und Verarmung, nur eine Prüfung für ihn gewesen sei: xal tjXiiov t.ni at TttiQitGfiöi, röit antamkfuu ini at n 11 q daai at. Die lat. Versi.: et mis. sus suro tentare te; die Vulgata hat: et guia aeeeptuo eras Deo necesse fuit, ut tentatio!!robarot te. In dem Texte A. ist dieser Passus weggelassen.