Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 28 (1879)
- Issue
- Heft 11 (November 1879)
- Article
- Illegitime Mischehen in Judäa vor und nach dem zweiten Untergang des judäischen Staates und ihre Folgen
- Date
- 1879-11-01
- Page
- Seite 505 (sequence 25)
- Language
- German
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Untergang des judäischen Staates und ihre Folgen. 505 kommen aber nicht herausgefunden werden konnten (שנשתקע כה פסול). Es wurde bestimmt, daß einer Verbindung mit solchen strikte eine Information nach der Unbescholtenheit der Mutter vier Generationen auswärts (oder nach Andern, noch hoher) voraufgehen müsse: (י(צריך לבתק ארבע אמהות שהן שמונה), weil eine der Mütter vä- ') Bei Auseinandersetzung dieses Themas in den Talmuden stobt man auf scheinbar unlösliche Widersprüche. In der citirten Boraitha (0. S. 18!) Al. 1׳) ist von einer gewissen Vermischung mit einem illegitimen Element שנשתקע כה פסול die Nede; eben dadurch soll dabei rigoroser verfahren werdeir, vorangehendes Informiren nach vier Generationen (nach (R. Me'ir): seine Controverststen wollen es noch strenger gehalten wissen וחכמים .. . בודק לעולמ). So lautet die Version % Iochanans. Nabs Version läuft aus dasselbe hinaus (jerus. Kiddnschin) רב אפי זו דברי ו" מאי^ (עד ארבע אמהות) אבל חכמים אומרים בודק מאיזו משפחה משיאין לכהונה ומשיא, Die rigorose Vorsicht liegt in der Sache selbst, nämlich in der Ge w i s;- heit der Illegitimität eines Familiengliedes. Vorausselzen sollte man ferner, das! dabei keine Differenz zwischen Ahroniden oder Laien obwalten sollte, da auch ein לוי oder ישראל bei der Wahl aus einer solchen Familiengruppe vorsichtig sein müstte, ob eine der Mütter auswärts nicht ein Bastardkind ist oder von den ttönigssklaven stammt. Ferner ist scheinbar die rigorose Halacha in die Mischua (zridduschin IV) ausgenommen: הנושא אשה בהנת צריך לבדוק אחריה ארבע אימהות שהן שמונה . . . לויה וישראלית סוסיפין עיד אחת. Hierbei erhebt sich eine Schwierigkeit. Die Tobafisten erklären nämlich die Pflicht der Information nur für Ahroniden, wenn sie aus einer solchen Familie heirathen wollen (babli älidduschin 76 a): 'פי כהן שבא לישא >־תשה בחנת וקאמר דצריך לבדוק משום שאנו רוציכם שבנה ישמש על גבי המזבח. אבל אין לפרש דפיירי בישראל הבא לישא אשר, כהנת וכר. Dieselbe Auffassung hatte auch Abraham b. David und polemisirt gegen Maimuni's abweichende Aussassung. Dieser verallgemeinert nämlich die Vorschrift auch für Laien (Comment. zur Mischna und Hilchoth Iffure Biah lv, 18); ומוסיף ד,לוי וישראל בבדיקה משפחה אחת יותר . .. In der That erklärt ein Amora in Ieruschalmi z. St. es gerade so wie Maimuni und gegen ראב״ד und die Toszafisten: לו״ם t וישראלים מוסיפץ עליה עוד אחת. ולא נמצאת מחמיר בישראל יותר מן הכהנים אמר ר׳ יוסי בר בון אחת זו ואחת זו קנם קנסו חכמים בהן כדי שיהא אדם דבק בשבטו ובמשפחתו. Auf Grund dieser (Zrklärung fabt Nachami (Milchamot zu Kidd.) diese Vorschrift eben so allgemein auf wie Maintuni und emendirt die L. A. der Mischna, nicht לויה וישראלית sondern לויים וישראלים. Seine Worte lauten: נם גרסת משנתם אינה לויה וישראלית מוסיסין . . . אלא ל ו י י ם וישראלים מוסיפי( וכן נמצא בכל נוסחא מדוקדקת ובירושלמי שלא עבר עליו קולמוסן של מגיהי