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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1879-11-01 · Heft 11 (November 1879) · p. Seite 493

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
28 (1879)
Issue
Heft 11 (November 1879)
Article
Illegitime Mischehen in Judäa vor und nach dem zweiten Untergang des judäischen Staates und ihre Folgen
Date
1879-11-01
Page
Seite 493 (sequence 13)
Language
German
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Untergang des judäischen Staates und ihre folgen. und väterlicherseits vorangehen, um sich Gewißheit zu verschaffen, ob!licht eine der Mütter aus dieser unzweifelhaft illegitinien Familie staninlt. Die College» R. Me'irs waren noch strengerer Ansicht beziiglich eines solchen Falles, die Information müfle iiod; höher hinauf steigen, d. h. sei fast rmwöglich (ל!!1לט pM2). Eine andere Version dafür hat Nab citirt: pnv ׳12 אוט^יטo2n» טשפחה טשיאק לכהוגה ומשיא (Jerus. Kidduschin p. 7a a). Die Information braucht sich nur bis zu einer Familie zu erstrecken, von der es bekannt ist, daß Ahroniden ungescheut sich mit ihr verbunden haben. Die ׳Nachkommen einer solchen Familie unterliegen nicht mehr den! Zweifel. Diese halachiscbe Auseinandersetzung constatirt noch mehr die Thatsache, daß sich in Judäa die Geschlechter nicht rein erhalten, und daß sich sogar ahronidifche Fainilien durch Vermischung mir unreinen Elementen befleat haben. Drei oder vier Generationen hat die Frage der Rehabilitation solcher Geschlechter beschäftigt. Die Veranlassung zu dieser Abnormität wird sich hisiorisch Nachweisen lassen. Um diese zu ermitteln, ist es geralhen, diese unreinen Elemente oder die vier Kategorien schärfer zu fasten. Die Kategorie der N e t h i n i m bedarf keiner Erklärung. Die ehemaligen gibeonitischen Tempelsklaven, welche mehr als ein Jahrtausend mit den Israeliten Leid und Freude getheilt hatten, waren durch diesen langen Verkehr innerlich und äußerlich Israeliten geworden, der Makel der Tempelsklaoerei haftete während des zweimaligen Staatsbesiaudes nicht mehr an ihnen. Nur die «llzurigorose Gesetzgebung hat sie vom Connubium mit Israeliten ausgeschlossen (Jebamot 76 b); aber die Späteren fühlten das Ungerechte dieser Ausschließung und gedachten ihre Gleichstellung durchzusetzen. Es kann daher nicht auffalleu, daß faktisch Eheverb iudungen mit dieser Klasse vorgekommeu waren. Gravirender war die Kategorie der ahronidisch ״Entweihten" (חללין). Nachkommen eines Ahroniden in Jncest oder mit einer

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