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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1879-11-01 · Heft 11 (November 1879) · p. Seite 492

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
28 (1879)
Issue
Heft 11 (November 1879)
Article
Illegitime Mischehen in Judäa vor und nach dem zweiten Untergang des judäischen Staates und ihre Folgen
Date
1879-11-01
Page
Seite 492 (sequence 12)
Language
German
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492 Illegitime Mischehen in Judäa vor und nach dem zweiten שאין בה ... ר׳ מאיר אומר שמעחי כל שאין כה .... ר׳ שב״א אומר .... ספני מה אמרו עיסה פסילה לבחינה מפני ספק חללים .שנטמעו בה מכירין ישראל. Ermesse,, wir damit die Tragweite dieser Referate. Obwohl N. Jochana» b. Lattai sich bestimmt ausgesprochen hat, sich mit der Rehabilitation verdächligter Geschlechter gar ,licht einzulassen ,,שלא להושיב ב״ר על כך) und obwohl Rabba Gamaliel diese Strenge zu seiner Zeit gegen R. Josua geltend gemacht hat, so hat doch eine später fungireude Behörde die Purisicatiou solcher Geschlechter für zulässig erachtet; das geschah zur Zeit N. Merr's und seiner Collegen, R. Jehuda, R. Jose:c. Aber für ,velche Kategorien von Verdächtigten ist diese Zulässigkeit gestattet worden? Die noch später lebenden mischuaitischen Autoren waren uneins darüber. Der Eine sagte nur bezüglich der ersten Kategorie, also der zweifelhaften Ahrouiden, und N. Me'tr habe sich für diese noch mehr erleichternd ausgesprochen. Zwei andere Autoren behaupteten das Gegentheil, N. Me'lr habe sich 1,ur erleichternd bezüglich der letzten drei Kategorien ausgesprochen: nur Geschlechter, welche wegen Vermischung mit Bastarden, ehemaligen Tempelsklaven oder Königssklaven könnten rehabilitirt werden, weil solche kenntlich sind und jedernrann deren Nachkommen erkennen könne. Beleuchten wir auch das vierte Alinea, das in den übrigen 2 Stellen fehlt, aber scheinbar in die Mischna (Kidduschin 76, a) übergegangen ist. N. Meir habe als Gesetz ausgestellt, wenn die Gewißheit vorliegt, daß eine illegitime Familie in einer Gruppe existirt hat, die im Laufe der Zeit oder sonst wie völlig unerkennbar geworden ist (שנשהקע), so muß bei einer Verbindüng mit ihr eine Information von vier Geschlechtern mütterlicher- und ist nicht unanfechtbar. Dagegen beruht die Glaubwürdigkeit einer ,משפחה עיטר aus Gesehesbasis. Jenes kann zurückgewicsen worden sein, während dieses angenommen wurde.

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