Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 28 (1879)
- Issue
- Heft 11 (November 1879)
- Article
- Illegitime Mischehen in Judäa vor und nach dem zweiten Untergang des judäischen Staates und ihre Folgen
- Date
- 1879-11-01
- Page
- Seite 494 (sequence 14)
- Language
- German
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4!)■) iliifdjcljoii in Judäa vor und nach bont ,(weiten Öeidjicbeueu, oder ntil einer Geschivächten, oder Gefangenen, oder!nik einer fremden fVichtisraelilin), fclbft mit einer nicht ganz jnngen Proselitiit gemengt, waren eben dadurch entweiht, der Prieüerwürde verinstig. lieber diese Inconvenienz müssen sich Ahroniden hittweggesetzi haben, und so vermehrte sich von Geschlecht zu Geschiecht die Zahl der Entweihten, und das Gesetzestribunal mußte sieh mit der Frage beschäftigen. Die Kategorie der Bastarde oder zweifelhaften Bastarde (ספק ממזרים) giebt an die Hand, das! es damals etwas faul in Judäa gewesen sein »ins;, da die Gesetzgebung ihr Augenmerk auch darauf gerichtet hat, eine Vermischung mit solchen zu verhüten. Als Bastarde galteu Kinder, die in Blutschande und besonders in Ehebruch erzettgt waren. Die zuerst Erzeugten itnd ihre Nachkommen waren für immer vom Connubium ausgeschlossen, konnten nie rehabilitirt werden. Vichts desto weniger mus; es Familiengrnppen gegeben haben, in welchen Verbindungen mit den vom Gesetze Geächteten vorgekotnmen ivaren, selbstverständlich weint diese durch irgend einem Glückszusall oder Verdienst einen Nang in der Gesellschast einnahnten. Am nteisteit Verwirrung in den Familien verursachten die sogenannten ״K önigssklaven" (עברי פלכים). Mit richtigern Takte errieth Nascht, das Muster aller Kommentatoren, daß darunter die Nachkomme!! des Usurpators H e r o d e S verstauden werden (zu Ketnbot a. a. O. unten). עברי מלכים . . . כגון זרעו של הורדוס שהיה עכד לכיח השמיגאי וגבר די ומלך. HerodeS und seine ganze Sippschaft gelten als bezivungene Jdnmäer nach dem Gesetze als Sklaven des hasmonäischen Königshauses, mit denen eine Eheverbinduug unstatthaft war, und tvenn eingegangen, die Nachkommen Sklaven bleiben. Aber die Wirklichkeit stand in grellem Gegensatz gegen das Urtheil des Gesetzes. Nach diesem als völlig ehrlos gebrattdmarkt, waren die Herodianer, die Königs söhne und Enkel, die Inhaber und Spender der