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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1879-11-01 · Heft 11 (November 1879) · p. Seite 487

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
28 (1879)
Issue
Heft 11 (November 1879)
Article
Illegitime Mischehen in Judäa vor und nach dem zweiten Untergang des judäischen Staates und ihre Folgen
Date
1879-11-01
Page
Seite 487 (sequence 7)
Language
German
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!: Untermann des judüischen Staates und ihre Folgen. 487 >!: Ehe mit einem Ahroniden ein gehen dürste, und daß überhaupt solche Verbünde in sieb selbst eine Purisicalion vornehmen sollten durch Ausscheidung der mit dem Makel bchasleten Glieder. I Diese-:׳ Zengnißablegen, welches nach der AmtSentietzung R. Gas'malielS stattgesunden hat nun!»0 nach), sieht eigentlich wie ein? An trag aus, eine Maßnah»-« zu treffen, um Verschwägerungen I von Ahroniden mit solchen Kreisen zu erleichtern. Gegen eine solche - Erleichterung opponirte aber Nabbart Gamaliel mit Berufung auf den früher» Ausspruch des als Autorität hochverehrten N. Jochauan b. Sakkar. Es wird sich weiter zeigen, daß sich an diese halachische Controverse zwischen R. Josua und R. Gantaliel eine andere angeschlofsen hat, welche dogmatischer Natur ist. Dieses Neserat offenbart dentnach innere Schäden irr dcnt judäischeu Nationalkörper oder Trübring der Familienlauterkeit urrd das Bedürfniß, sie zu beseitigerr.! Dieses Bednrsniß muß so dringlich gewesen fein, daß die - Frage nach Purificatiou der getrübten Geschlechterreinheit wie׳ der ausgenommen wurde, trotzdem Nabba Gamaliel sie abge-! wiesen rviffen wollte. Diese Thatsache ist in einem Zusatz der j Tosephta Adojot enthalten (III): בית דין שאחריהם אומרים נאמנה עיסה לטמא ולטהר לאסור ולהתיר לרחק ולקרב אבל באלמנת עסה לא נגע. Augenscheinlich bezieht sich dieser Passus auf die Controverse in der Mischna uub auf die negireude Ansicht Rabban Gamaliels: Eine spätere Behörde hat nichts destoweniger bestimnit, daß ein anrüchiger Familicnverband sich dadurch we- Niger reinigen könrte, wemt er Zertgniß über seine Glieder ablegt urrd dieses als Zertgniß soll vollgültig anerkartnt werden. Mit einem Worte, den Antrag des R. Iostta und Jehuda b. Bathyra auf Rehabilitation der wegen verdächtiger Legitimität geächteten Geschlechter hat die später lebende Generation pure angenommen; nur mit der andern Erleichterung bezüglich aus einem solchen Kreise Hinterbliebenen Wittwe hat sich diese Be-

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