Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 28 (1879)
- Issue
- Heft 11 (November 1879)
- Article
- Illegitime Mischehen in Judäa vor und nach dem zweiten Untergang des judäischen Staates und ihre Folgen
- Date
- 1879-11-01
- Page
- Seite 486 (sequence 6)
- Language
- German
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48G Illegitime Mischehen in Judäa vor und nach dem zweiten Ziehen wir das Faktische aus diesem halachischen Referat, so ergiebt sich daraus unwiderleglich I) daß die Familieureinheit bereits der Art getrübt geiveseu sein muß, daß auf eine Ziemedur Bedacht genommen wurde. Es muß schon mehrere Familienkreise gegeben haben, welche im Perrufe standen, Glieder einzuschließen, mit welchen mindestens Ahronideu gesetzlich keine Verbindung entgehen dürften, wenn sie nicht ihre Nachkommen für die Priesterwürde unwürdig machen wollten. 2) Solche mit dem Makel der Illegitimität behaftete Familien must eS noch vor dem Untergänge des Staates gegeben haben; dennN. Jochanan b. Sakkai hat eine Verordnung in Betreff derselben erlassen. Tiefer hat zwar auch nach der Tempelzerstörung fungirt uub war Restaurator des zerrütteten Gemeinwesens. Alleiit da N. Josna, sein treuer Jünger, ans desserl Verordnung keine Rücksicht genommen hat, so must diese so lange vorher erlassen worden sei», das; Zi. Josua entweder keine Kunde davon hatte, oder sich daran wegen veränderter Zeilnmstäitde nicht kehren zu müssen vermeinte. 3) In der Zeit vor dem Staatsnntergang mus; der Antrag gestellt morden sein, solche mit Makel behaftete Familieiiverbänds durch Pn ri fi ca t i on zu re h a b il i tir e n. Zi. Jochanan b. Sakkai war aber dagegen und verordnete, das; die zu einer solchen Funktion berechtigte Behörde sich damit nicht befassen sollte Cp גזר שלא להושיב ב״ד על), weil die Reinedur nutzlos sein würde, indem die strengen Ahroniden sich bei der Purisication nicht beruhigen würden (שהכהנים שומעים לכם 1• .(לרחק אבל לא לקרב) Nichts desto weniger nahm R. Josua später die Sache wieder auf. Er und sein College N. Jehuda b. Bathpra bezeugten, wie angegeben, ztveierlei, daß die Wittwe aus einem der Illegitimität verdächtigten Familienverbände eine ,;eniacht, sondern sich auf R. Jochanan b. Sa'Ia! berufen. Es wurde wohl angenommen, daß er sie als eigene advptirt hatte.