Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1879-11-01 · Heft 11 (November 1879) · p. Seite 484

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
28 (1879)
Issue
Heft 11 (November 1879)
Article
Illegitime Mischehen in Judäa vor und nach dem zweiten Untergang des judäischen Staates und ihre Folgen
Date
1879-11-01
Page
Seite 484 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
81% known words query
IRI
…/2829132-2829514-2829526-2871713--19135-2871730
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

484 Illegitim,׳ Mischehen in Judäa vor und »ach dom zweite» ve» (,עברי מלכים), deren Bedeuluitg den Schlüffe! zum Verstandnijj der diese-:׳ Thema berührenden besetze dielen wird. Diese vier Kategorien waren in Beziehung der X.׳ o^itiiiiüät oder Illegitimitäl verschieden. A!it de» drei lehren Kategorien dursten sich auch nicht israelilische Laiensamilien verschwägern, irnd, ivenn verschwägert, so haftete den Nachkomme» der Makel der Illegitimität an. Dagegen durste,r sich Laien wohl mit Nachkommen aus einer ahronidiich illegitimen Ehe verdinden 1 nur Ahroniden war eine solche Verbindung untersagt, und sie vererbte ans die mit dieser Kategorie erzeriglen Kindern Veit Makel der Illegiti. mität. Ein G e m e n g t e i g ׳ F a m t l 1 e n kreis, in ivelchem eine unkenntlich gewordene einzelne Familie in Verdacht war, eine Verbindung mit einer dieser vier geachtete» Kategorien eingegangen z>t sein, war für eine legitime Ehe untauglich, und zwar, iveilii aus Kategorie I mir für eine ahronidische und ivenn von den legten .drei auch für Laien. Der Makel, welcher an einer einzelnen Familie innerhalb des Kreises hastete, machte sümmlliche Faintlien verdächtig, bis die illegitime erkannt und ausgeschreden war. So weit die Sacherklärung von עיסה, was eigentlich, vollständig ausgedrückt, sagen ivill ,־1111 ,ססול עיסו־ tauglichkeit, M a k e l h a s t ig k e it wegen Beimischung von einer dieser vier Kategorien der Illegitimität. Das älteste halachische Gesetz bezüglich solcher zweifelhaft gewordenen Familien ist in der älteste» Halachasanimlung (Adojot) angeführt '1. JH. Iosna und N. Iehnda b. Bathyra bezeug- '> Adojal 8, n העיד ר' יהושע ור׳ יהודה בן בחירא על אלכנח עיסה שהיא כשרה לכהונה שהעיסה כשרה לטמא ולטהר ליחק ולקרב. אפר ר' א״ר גמליאל! קבלנו ערוחיכס אכל כה נעשה שגזר ר׳ u שמעון כן גכליאל יוחנן בן זכאי שלא להושיב ביר־ז דין על כך . ד־זכהניבס שיכעיס לכש לרחק אכל לא לקרב. Das zweite Alinea שהעימה כשרה ist den Connnentatoren dunkel geblieben, vgl. Maimuni's und Abraham b. David'S Erklärung der Stelle. Den Text des Erster«» scheint der Uebcrsetzer aus dem arabischen Original verkannt und entstellt zu haben. Der Letzte hat sie

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.