Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1879-07-01 · Heft 7 (Juli 1879) · p. Seite 320

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
28 (1879)
Issue
Heft 7 (Juli 1879)
Article
Die Erlässe Cäsars und die Senatsconsulte im Josephus Alterth. XIV, 10 nach ihrem historischen Inhalte untersucht
Date
1879-07-01
Page
Seite 320 (sequence 21)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2829132-2829514-2829522-2871449--18927-2871493
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

320 Die Erlässe Cäsars und die Senatscousulte iin Iosephus hat zwar die alten Mitglieder des Syuedriums, welche bei seiner Anklage mitwirkten, verfolgt; aber trotzdem Deftaub ja auch zu seiner Zeit diese Institution, da uns anderweitig nach Semajah und Abtalion die bene Bathyra und Hillel als Häupter des Synedriums genannt werden 1). Alles dies weist darauf hin, daß das Synedrium seiner hohen juristischen Autorität und Selbstständigkeit schon vor Herodes lange verlustig geworden war. Dies geschah nicht mit einem Male, sondern nach und nach. Die Bruderkämpfe und die daraus entstandene Anarchie bildete einen schroffen und feindlichen Gegensatz zu dieser die Heiligkeit der Rechtsordnung repräsentirenden Behörde. Sicherlich waren es Mitglieder des Synedriums, welche als die Vertretet des Volkes mit Aristobul und Hyrkan zugleich vor Pompejus erschienen, 11m jene Beide wegen ihrer Eingriffe in die. ״altväterliche" Weise das Volk zu regieren anzuklagen 2). Pompejus ließ zwar bei der Unterwerfung Jerusalems diese Jnstitution intakt, das heißt er kümmerte sich nicht um sie; aber schon Gabinius schränkte ihre Wirksamkeit auf den Bezirk Jerusalem ein. Durch die Verleihung der Ethnarchenwürde an Hyrkan mit dem Rechte tieqI rr!q yIovöaU»v aytoy^c die entscheidende Stimme zu üben, hatte Cäsar dieser großen und alten Institution die staatsrechtliche Basis entzogen. Sie hörte bamit nicht auf. Unter Hyrkan, der sein Recht mit dem Synedrium theilte, oder demselben überließ, übte es noch die volle Jurisbiction8); aber schon unter Herodes beschränkte und concentrirte י) S. Graetz Gesch. d. I. Bd. 3. p. 214, 222 ff. י) Alterth. XIV, 3, 2. Der Priester Josephus hat hier dem Verlangen des Volkes eine falsche prieslerliche Färbung gegeben. *) Wenn Wellhausen in seiner Schrift ״Die Sadducäer und die Pharisäer" p. 32 die Stellung des Hyrkan bei diesem Prozesse als Beweis für den steten Vorsitz des Hohepriesters im Synedrium gegen den Talmud anführt, so hat er die besondern Umstände nicht gekannt, welche durch Cäsars Bestimmungen dies nöthig machten. Bergl. hierzu noch Graetz p. 110 Anmerkung 1.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.