Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 28 (1879)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1879)
- Article
- Die Erlässe Cäsars und die Senatsconsulte im Josephus Alterth. XIV, 10 nach ihrem historischen Inhalte untersucht
- Date
- 1879-07-01
- Page
- Seite 318 (sequence 19)
- Language
- German
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318 Die Erlässe Cäi'arS u»d die «eiurtscansulte im Iosephus Strabo ') gehörte bei dem Vorbilde dieser Schöpfung, bei dem Ethnorchen zu Alexandrien, das Nechtsprechen zu dessen Functioneu. Freilich hatte Hyrkan, dem alten Brauche Dlechnung tragend, in allen solchen Fällen den Beschluß des hohen Nathes sicherlich angernfcn; aber damit hatte dieser noch immer nicht die feste Nechtsbans erlangt. Er lebte nur von Hyrkans Gnaden. JedensallS war Hyrkans Wille, der ja allein in Jerusalein maßgebend sein sollte, staatsrechtlich allein entscheidend auch im hohen Nathe zu Jerusalem. Tasttr sprechen auch noch folgende geschichtliche Thatsachen. AIS Herodes wegen des Verbrechens einer unbefngten Tödtung des Bandensührers EzekiaS und seiner Genossen von dem Volke angeklagt wurde, ivandte sich das Volk mit seineu .ttlagen nicht an das Lynedrinm, sondern an Hyrkan. Ferner wird in der Anklage hervorgehoben, daß Herodes erstens ״unser Gesetz" verletzt habe, welches ohne Richtersprnch des Synedrinms selbst einen Bösewicht zu tödten verbietet, und das; derselbe zweitens dies auch ohne Auftrag des Hyrkan gethan habe 2). Herodes hat also eine Verletzung ״nnseres Gesetzes" in jedem Falle begangen, aber Herodes hat, da er auch ohne Auftrag Hyrkans gehandelt, auch das fremde Gesetz verletzt, nach welchem die Jurisdiction des Landes in die Hand des Hgrkan gelegt wurde. Schließlich war es auch nicht das Snnedrinm, sondern Hyrkan, der den Herodes zur Verantwortung vor den hohen Nath nach Jerusalem berief'). Ebenso befiehlt Eerius Easar der Statthalter von Syrien nicht dem Suncdrium—dessen yegilimität er wohl nicht anzuerkennen י) Br'i 'JUVvth. XIV, 7, 2. s. obr'l׳.. 9) 'iKltilUj. \i\. ‘J, .'׳ V1100 X(d yuo Uuaxh^ . . . 7MO(CftUZ TüV VuiwV, c-E x: xm/.i x:■ 1־ (n'DuiuUuv UVLUQf-ll’ XUi 71 oy^• {>dv ovut, *( in] ,inni.njnr xnmxui lh:( /orto mt'Jhiv v/to tuv GrvedQt'or• in] di i^unnav yiuuic du? iuvlu tiuluifibv. a) ibiil. z •1 ' }\)xa1'u>; dt uxurdu^ labru uuütiac x. 1. /.