Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1879-07-01 · Heft 7 (Juli 1879) · p. Seite 315

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
28 (1879)
Issue
Heft 7 (Juli 1879)
Article
Die Erlässe Cäsars und die Senatsconsulte im Josephus Alterth. XIV, 10 nach ihrem historischen Inhalte untersucht
Date
1879-07-01
Page
Seite 315 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2829132-2829514-2829522-2871449--18922-2871488
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Alterth. XIV, 10 »ach ihrem Historischon Inhalte untersucht. 015 nisivoll für die Nömcr; aber in den kosmopolitischen Staatsplan CnsarS stimmte es recht gut, daß die drei Nationalitäten, die er schon wegen ihrer gleichmäßigen ״llbiguität" als besonders geeignete Faktoren verwenden wollte, im Interesse einer leichtern Lenkung nach einem bestimmten Centrnm gravitiren sollten. Die Lateiner hatten ihr Nom, die Hellenen ihr Alexandrien; so sollten die Inden auch ihr tadelloses Jerusalem haben. CS ist daher nur diesem Zwecke entsprechend, wenn Cäsar, der religiösen Anschanung der Inden Nechnnng tragend, bestimmte, dast an dem Baue der heiligen Stadtmauer nicht blos Antipater, sondern auch Hyrkan betheiligt sein sollte, und das; die Stadt selbst dem Belieben des Hohepriesters und Ethnarchen der Inden unterstellt werde Obgleich nun auch Antipater gewisse Rechte in Jerusalem, schon wegen der Eintreibung des römischen Tributs, haben mußte, so sollte doch in dieser heiligen Stadt Hyrkaus Wille allein maßgebend sein für alle dort zu lreffendcn inner» Einrichtungen, während der maßgebende Wille im übrigen Judäa offenbar wieder der des f~nr(>0;10g mmi'/׳mW«? allein sein sollte. Denn nur Antipater, und nicht Hyrkan, wurde ja, wie wir bereits oben gesehen haben, die St'vnama über die Provinz seiner Wahl von Cäsar übergeben. Diese Verschiedenheit der Rechtsstellnng Jerusalems und deS übrigen Judäa wird noch durch folgende Thatsachen erwiesen. Trotz aller zarten Rücksicht, die Antipater, sei es aus Neigung, sei es ans Politik, auf Hyrkan nahm, machte er doch anderseits von den ihm von Casar ein- ') xal xnri/tiv avrt]v ' Y(1xavdv ’A%1$tirÖQ01>, UQXttgta 'Jot'- Jru'uiv xal fih'dfj/t.v, wg av at'u'ic nyoutQ^nu, Als früherer Träger der königliche» Würde konnte Hyrkan allein die für Erweiterung der Stadt von der Tradition geforderten Bedingung eines מלך erfüllen. Von dem Volke wurde er weiter so bezeichnet. Selbst Antipater nennt ihn vor dem Volke später noch König. Alterth. XIV,!>, 1.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.