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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1879-07-01 · Heft 7 (Juli 1879) · p. Seite 308

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
28 (1879)
Issue
Heft 7 (Juli 1879)
Article
Die Erlässe Cäsars und die Senatsconsulte im Josephus Alterth. XIV, 10 nach ihrem historischen Inhalte untersucht
Date
1879-07-01
Page
Seite 308 (sequence 9)
Language
German
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308 Die Erlässe Cäsars und die Scnatsconsnlte im JosephuS gelöst, aber damit zugleich eine neue Schwierigkeit heraufbeschworeu. Wenn. die Stadt Jope erst durch das viel spatere Senatusconsultum als eine neue Vergünstigung des Hyrkan zu Jildäa geschlagen wurde, warum wurde es in dem viel früheren 2. Decrete Cäsars überhaupt erwähnt? Diese ausdrücklich betonte Ausnahme Jopes (*167t yc vne'tcuüorfu.vi^) von der sonstigen allgemeinen Steuerpflicht an die Stadt Jerusalem muß doch unbedingt eine sonstige gesetzliche geregelte Beziehung dieser beiden Städte zu einander voraussetzerr lassen. Diese sonstigen Bezie- Hungen derselben zu einander können!vir uns aber nicht anders denken, als daß sie beide zu der von Cäsar neuconstituirten Landschaft Judäa und daher zu dein Gebiete des Antipater, des Epitropos von ganz Judäa, gehörten. Smnit hatte Cäsar die frühere Bestimmung des Pompejus auch bezüglich Jope's *) in seinem Decrete aufgehoben. Jope sollte von nun an, wie früher, wieder zu Judäa gehören und unter der Verwaltung des Epidie zwei Worte '10711^01 i’7u^ai>01\utrov, und Z. 20 schiebt er nach dem Worte 2V()cT>ve das Wort i^ur ein. Demnach bezieht sich das Hauptstüct dieses Z auf die Abgaben, welche die Stadt Jope zu leisten habe. Die Jopener hätten also erstens eine Abgabe an die Stadt Jerusalem zu zahlen. Die Höhe derselben wird nicht angegeben: aber sie müßte doch als sehr bedeutend angenommen werden, weil erstens die Vergleichnng mit den folgenden Steuersätzen auf eine Ordnung von Höherm zum Niedrigen: hinweist, und weil man zweitens es für nöthig fand, für das Sabbatjahr eine Befreiung von dieser Steuer eintreten zu lassen. Die Jopener sollten zweitens zu Sidon auch ihucr d. i. an die Römer eine hohe Steuer bezahlen, und zwar den vierten Theil der tzeldfrüchte. Und endlich drittens auch noch den Zehnten an das Haus des HohepriesLers. Die Stadt Jope müßte überaus Schweres gegen Nom verbrochen haben, wenn sie von dem von jeder despotischen Willkühr freien Cäsar so hart bestraft werden sollte. Es ist uns aber absolut nichts bekannt, wodurch Jope den Zorn Cäsars aus siägezogen haben könnte. Mendelssohn fühlt201 diese Schwierigkeit, und möchte tu dtxarov anjtatt 16 18 ntyrov tuh״ a718cQ01x8vu)v lesen, aber auch dann bliebe noch die Besteuerung Jope's unerklärlich hoch. Aus diesen Gründen sah ich mich genöthigt, von den Emendationen Mendelssohns abzusehen. ') Bergt. Alterth. L1V, 3, 4.

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