Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 28 (1879)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1879)
- Article
- Die Erlässe Cäsars und die Senatsconsulte im Josephus Alterth. XIV, 10 nach ihrem historischen Inhalte untersucht
- Date
- 1879-07-01
- Page
- Seite 305 (sequence 6)
- Language
- German
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Alterth. XIV, 10 nach ihrem historisch,!» Inhalte untersncht. 305 hergehcnden ZZ, neben Hyrkan nur noch seine Kinder gemeint sein. Letztere Annahme ist aber aus dem Grunde unmöglich, weil Hyrkan feine Kinder hatte, die ihm bei dem Baue der Stadtmauer hatten assistircn können. Seine einzige Tochter Alexandra und deren Tochter Mariamne konnten doch bei einem solchen Geschäfte nicht in Betracht kommen, und noch weniger HyrkanS sechsjähriger Enkelsohn Aristobnl. kann sich also nur aus Antipater neben Hyrkan beziehen '). Das vorhergegangene und verlorene Stück mns! also auch von Antipater gehandelt haben. Was war nun der Inhalt des ausgefallenen Stückes? Bestimmtes können wir heute darüber natürlich nicht mehr erfahren; doch giebt der oben angeführte Anfang des § 5, auch nach dieser Seite einen gewissen allgemeinen Anhaltspunkt. Es heißt daselbst: Diese durrms), nämlich Hyrkan und Antipater, sollen die Stadt Jerusalem haben und die Mauer aufbauen. Die Stadt Jerusalem falle also i» die gemeinsame Rechtssphäre beider, des HvhepriesterS und des Epitropos, wenngleich dem erster» hier, wie der Nachsatz bestimmt, und wie wir weiter sehen werden, gewisse Vorrechte eingeränmt werden. Ebenso ist der Aufbau der von Pompejus zerstörten Stadtmauer ihre genieinsame Aufgabe oder ihr gemeinsames Recht. Diesen gemeinsamen Rechten und Ansgaben gegenüber wäre anderseits wohl auch eine schärfere Scheidung der Rechtsgebiete der beiden sich berührenden religiösen und weltlichen Autoritäten zu erwarten, zumal hei einem Staatsmanne, wie Eäsar, dessen systematisches ') Nach jüd. Kr. I, 10, 3 soll Cäsar bloS den Antipater mit dem Vau der Stadtmauer betraut haben: damit stimmt auch Iosephus in den Alterth. XIV, 9, I auch insofern überein, als er daselbst ausdrücklich berichtet, das; Anti pater nach seiner Rückkehr von Cäsar nach Judäa sofort die Stadtmauern aufrichtete. Der Aufbau der Mauer» muh also doch wenigstens mit zu den Rechten und Pflichten des .'lntipatcr gehört haben. Er muhte also auch bei dieser Gelegenheit in dem Dekrete wenigstens genannt sein. Grartz. rxv7 .,״. 20