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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1879-05-01 · Heft 5 (Mai 1879) · p. Seite 217

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
28 (1879)
Issue
Heft 5 (Mai 1879)
Article
Die Erlässe Cäsars und die Senatsconsulte im Josephus Alterth. XIV, 10 nach ihrem historischen Inhalte untersucht
Date
1879-05-01
Page
Seite 217 (sequence 2)
Language
German
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Wltertl). XIV. 10 imdi ihrem historischer! Inhalte untersucht. 217 Herrschaft über ein bestimmtes Gebiet, bei Hyrkan hingegen einer Herrschaft oder Hoheit über Personen, und zwar über die Juden ohne Rücksicht auf deren Wohnbezirk. Eine politische Herrschaft über ein bestimmtes geographisch abgegrenztes Gebiet wurde dem Hprkan von Lasar überhaupt nicht zugetheilt, blos im gewissen Sinne über Jerusalem und vielleicht ebenso über noch einige andere Ortschaften, aus denen er seine Einkünfte bezog. Davon wird weiter unten die Rede sein; doch müssen wir im Interesse unserer gegenwärtigen Ausführung auf den Bericht des Iosephus Alterth. XIV, 8, 5 Hinweisen: kaf<ut(>' Vpxuyuv /uv ibwdux- YV(UY {tQXlbqbU, ’AvtUtdi{)^ r)fc (){(h)(7c dWMCMiaV, ijv ili'IOi; nymuyunu, rovmv *Vt ((vnn rwc^(Utfitvuv 17Jv xqCgiv b;u* rQ07rov tti'i ov tliiotht'xvrrft 1 /Je / o , ,) a i (( c 1). Diese Stelle spricht doch klar und deutlich genug, daß Casar dem Hyrkcrn keine th'vacnut ertheilt hatte, diese gewährte er blos dem Atttipater, den er, nach seiner eigenen Wahl, zmn Epitropoö von Judäa ernannte. Neben dem Epitropos von Judäa, der als Vertreter der römischen Macht und Herrschaft die Dynastie hatte, sollte der Hohepriester und Ethnarch der Juden mehr eine Art Borsteherschaft über die jüdischen Gemeinden nicht blos Judäa's, sondern sämmtlicher überhaupt haben, und zwar sollte er als die osficieU anerkannte und einzige entscheidende Autorität nach Innen und nach Außen in allen ihren religiösen Fragen und als ihr osfieieller Sachwalter und Vertheidiger gegen ungerechte Verletzungen der ihnen zu gleicher Zeit gewährten Religionsfreiheilen angesehen werden^). (jac ‘[!(Jwdtj i>7urtXf-1 xttüicumu. Vergl. ähnlich bello jud. II, 0. 3. An beiden Stellen correfponbivt deshalb auch die Cthnarchie zum Theil mit der fiuaüua. *) Vergl. bollo jud, I, 10, 3 Anfang, wo dieser Gegensatz in unserm Sinne noch schärfer hervortritt. י) Den Titel Ethnarch hatte Cäsar sicherlich von Alexandrien entnommen. Dort wurde der Vorsteher der jüdischen Gemeinde so genannt. Strabo bei Joseph. Alterth. XIV, 7, 2 beschreibt das Amt und die Stel»

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