Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 28 (1879)
- Issue
- Heft 4 (April 1879)
- Article
- Die Erlässe Cäsars und die Senatsconsulte im Josephus Alterth. XIV, 10 nach ihrem historischen Inhalte untersucht
- Date
- 1879-04-01
- Page
- Seite 182 (sequence 7)
- Language
- German
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182 Die Erlässe Casars und die Senatsconsulte im Josephus dem 1. Decret Casars und dem sogenannten 1. Senatusconsultum, also zu den §§. 2, 4 und 3 zurück, und sodann wollen wir die cäsarischen und Senatsbestimmungen, welche Jerusalem und Judäa betreffen, untersuchen. Nach Aufzählung der bewegenden Gründe bestimmt das 1. Decret Casars §. 2: öut tavrag tag utuag * *Yqxavöv ’AXegävö* qov xal m texva avrov iOvdqxa? 3!ovöauvv acvac ßovXofxatj Tt כlovöauov 6cd narrug t%biv xard rd ndrqta i'th]. Cäsar hatte also dem Hyrkan die bisherige Hohepriesterliche Würde bestätigt, daß er und seine Nachkommen dieselbe für immer weiter behalten (diä nctvrög e'xetv) nach dem väterlichen Brauche '). Außerdem hatte er ihm und seinen Nachfolgern noch einen neuen Titel und damit auch eine neue Würde und Stellung zuerkannt, indem er ihn zum ״Ethnarch der Juden" ernannte *). Die Scheidung zwischen der alten und der neuen Würde wird mit großer Präcision durch den Wechsel der Verba elvac und e'xttv hervorgehoben. Diese formale Präcision wird freilich in dem Senatusconsultum §. 4 nicht eingehalten. Der Grund fürdiese Abweichung liegt aber offenbar hauptsächlich darin, daß man in Nom von einem andern Gesichtspunkte, und zwar vom römischen, ausging, während Caesar in Judäa auch hier seinen unvergleichbar offenen Sinn für die zu schonenden Volksthümlichkeiten kundgiebt. Diese Verschiedenheit der Standpunkte zeigt י) Vgl. damit Alterth. XlV, 8, 3: c Yqxav(p {.ihv ׳rijv aQXiSQwavvyp ßeßacwöag. *) Ist mit Mommsen, Hermes s. o. das Datum im Joseph. Alterth. XIV, 8 5: tarnet tyivato anl c Yqxavov aqx^Q^i ^vdgx°Vf STovg avarov (iiyjvog IJavifmov : als von dem unmittelbar vorhergehenden Erlaß getrenntes historisches Referat und, nach Mommsens Berechnung — gegen Mendelssohn im Rh. Mus. — als richtig anzunehmen, so wäre xal Ex)vdqxov 3U streichen oder das Datum nicht darauf zu beziehen. Denn Hyrkan führte diesen Titel nie. Grätz hat auch diese Worte im Citat p. 640 mit Recht weggelassen.