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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1879-04-01 · Heft 4 (April 1879) · p. Seite 180

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
28 (1879)
Issue
Heft 4 (April 1879)
Article
Die Erlässe Cäsars und die Senatsconsulte im Josephus Alterth. XIV, 10 nach ihrem historischen Inhalte untersucht
Date
1879-04-01
Page
Seite 180 (sequence 5)
Language
German
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180 Die Erlass»׳ Casars und die SenatSconsulte im Jose alias sein. Dasselbe enthielt die Bewilligung der ÄieligionSsreih im weiten Umfange für die Juden in den Provinzen. Wie >y weiter sehen werden, sieht dieses Senat usconsul tum im organi scheu Zusammenhänge mit dem I. Deeret Eäsars und dem!, Senat imcoimulNii». Auch ein drittes Seiiatimcoimnltnm, welcha. <l. IV. Id. Febr. kurz vor der Ermordung Eäsars gesch wurde, wird in >0 hingewiesen. Dieses will Mendelsschi aus sein ans den §§. 7 und vollständig wiederhergestM- Senatuseousultum — Acta ■M>:j — beziehen. Dieses entha!!; eine auf Veranlassung Eäsars gewährte Erweiterung der vn! ihm selbst im 2. Deeret gewährten Vergünstigungen. Das i\ SeiiaUiscoimiiltnm a. <!. III. Id. April, kurz nach der Er»»»--, düng Caesars ist in demselben §. lu enthalten. Dieses besiiiimU blos die Uebertragnng des vorigen Beschlusses auf die ösfeMlichi; Tafeln und die Uebergabe an die Questoren. Diese beiden 6s- 7lt> natuSeonsulte gehören also dem Jahre —an. Diese Promcirung von seinen Vestinunnngen approbirenden Volksbeschliissc» entspricht auch der sonstigen Gewohnheit Casars, der, nach Mommsen״seine eonstitntiven Verfügungen regelmäßig durch Volksschlus; sanklionirte". Durch die Ordnung, welche Mendelssohn auf diese Weis! in diese Materie hineingebralit hat, ist der Weg zu diesen ivege» ihrer formalen Verworrenheit jeden Forscher abschreckenden -Ufte» erst recht frei geworden. Allenfalls sind wohl die früher» vielfachen Bedenken gegen die Echtheit dieser Erlässe zum Schweige» gebracht. Unsere Aufgabe sei nun, die weiteren Conseguenze« dieser gründlichen Vorarbeiten zu ziehen, den thatsächlichen J>» halt dieser Akten zu prüfen und die Ergebnisse derselben ine rechte Licht zu setzen. In Grätz's neuer Auflage des 3. Bändel seiner Geschichte ist dies zwar wesentlich geschehen; doch dürft ') Römische Gcsch. 1. Auflage Vd. III. 471.

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