Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1878-01-01 · Heft 7 · p. Seite 300

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
27 (1878)
Issue
Heft 7
Article
Der fünfzigste Psalm
Date
1878-01-01
Page
Seite 300 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2829132-2829500-2829508-2870749--18203-2870772
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

S.SV Der .fünfzigste Psalm. prerkMg picht überflüssig, ,daß?«1 auch mit 2 constrnirt wird — meun es auch nicht den Sinn des schadenfrohen Sinnes hat, (Wcha 7, 9) אראה מורקחו; (Ps. 27, 13) לרא5מ־בטופה׳; auch מת fomiut jn dieser Constr. vor (Hiob 3a, 25): כל אדם מת בו. ,Für die Abfassungszeit dieses jedenfalls inhaltlich bedeute»- den Psalmes habe» die .Erklärer keinen .irgend wie faßbare» Anhaltspunkt finden können. Ewald.versetzt ihn ohne Beweisangahe in die letzte vorexilische Zeit, Hitzig in die exilische Zeit, Olshausen — vorsichtiger — in ein spätes Zeitalter. Vergegenwärtigt man sich aber einzelne Momente, so dürfte die Abfassungszeit doch nicht so ganz unbestimmt sein. Exilisch kann der Ps. um so weniger sein, als darin vorausgesHt wird: das Volk pflege zahlreiche Opfer ,aller Art darzubxingen, und zwar Dr Zhwh — nicht für die Götzen. In Babylonien haben aber die Exulanten im Allgemeinen nicht geopfert, sondern nur die dem Götzenthum Anhängenden (vgl. Jesaja ü.S, 2 fg. 1.1tztz, 17 Mit Ps. 51, 20 fg.). Noch weniger kann der Ps. »a che xil is.ch sein; denn er setzt noch voraus, daß ein Bündniß, eip feierlicher Beschluß — oder die Uebernahme einer Verpflichtnng bei Opfern vorgenommen rvucheלי» wrny). Von dergleichen haben wir aber in der nachexilischen Zeit )kein Beispiel. Zn Esra (10, 3) wird zwar der Ausdruck gebraucht..בידית rnp?, ün Sinne von. Verpflichtung, die frem-völkerlichen Weiber zu .entlaßen; aber thatsächlich ist nicht dabei ein Opfer dargebracht worden, sondern das Volk wurde nur durch e i n e n Eid dazu verpflichtet (das. V. 5): 1« yvpN/'V KM מן Nehemia ließ die ׳Großen schwören, daß sie die verpfändete!» Kinder und Besitzthümer der Verarmten zurück erstatten wollen (Nehemia ", lS). ,Sie große Versammlung, welche feierlich die Verpflichtung einging, das Gesetz voll W besotgeu, hat bloß einen Eid dabei geleistet (das. 10, .3.0), obwohl dabei אפנה!ns vorkommt, ,כרת בהית, also in der Mchexilischen Zeit ist nicht mehr ein ״BündnD"

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.