Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1878-01-01 · Heft 5 · p. Seite 238

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
27 (1878)
Issue
Heft 5
Article
[Rezension]
Date
1878-01-01
Page
Seite 238 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2829132-2829500-2829506-2870624--18130-2870678
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Äecenswneü. Ms Aus der Bekehrungsgeschichte des KönigsJzates von Adiabens, wie sie von Josephus (Alterth. 20, 2, 4) uns überliefert worden ist, geht ebenfalls hervor, daß in jenen Zeiten es gar nicht die Boraitha in Jebamoth 46, welche uns von der Differenz zwischen R. Elieser und R. Josua berichtet, schließt sich ein Bericht über eine ähnliche .Discussion zwischen R. Jehudah bar Jlai und R. Jose bar Chalafta an, und aus derselben geht hervor, daß noch um die Mitte des zweiten Jahrhunderts der Erstere Proselytenaufnahme für rechtskräftig erklärte, bei denen nur eine der beiden Aufnahmsceremonien, entweder Beschneidung oder Tauchbad, vorgenommen worden. Das ist ein starres Wort des R. Jehudah: בחדא סגיא, Es ist mit einer einzigen Aufnahmsceremonie g e n u g. או הא אי הא : Entweder die eine Ceremonie (Milah) oder die andere (Tebilah) ist als initiatorischer Act anzuwenden; eine zweite Einführungsceremonie ist vollkommen irrelevant. So vernehmen wir denn audem zweiten nachchristlichen Jahrhundert vier verschiedene Ansichten: 1) die des R. Elieser: מל ולא טבל, Beschneidung allein genügt zur Aufnahme eines Proselyten; 2) die des R. Josua: מבל ילא מל, Tauchbad allein genügt; 3) die des R. Jehudah: בחדא סגיא, Irgend eine der Ceremonieen genügt, entweder Beschneidung oder Tauchbad; 4) die des R. Jose: תרתי בעיבן, Beide Ceremonieen müssen bei einer gesetzlich unanfechtbaren Proselytenaufnahme zur Ausführung kommen. Die Harmonisten könnten nun wohl für ihre Behauptung auf die Worte des talmudischen Berichts verweisen: בטבל ולא מל כולי עלמא לא פליגי דמהני. . Aber mag man hier kein Mißverständniß Seitens der spätern Amoräer annehmen dürfen? Ihnen war die Kunde von dem alten Meinungsstreit traditionell überkommen, und in einer Zeit, in welcher der Streit schon lange ruhte, mochten sie selber wohl das Wesen der Streitfrage nicht mehr recht begriffen haben. Oder sie vermochten vielleicht auch damals schon sich bemüht haben, die alten Tanaim in Uebereinstimmung mit der im 4. und 5. Jahrhundert schon längst erstarrten Halachah reden zu lassen. Wenn der Ausspruch des R. Josua wirklich im Sinne der Apologeten zu verstehen wäre, dann wäre ja R. Josua viel rigoroser gewesen als R. Elieser, indeß wir aus mehrern factischen Vorkommnissen, wie ich deren einige in meinem GA. berührt habe, doch wiffen, daß Ersterer sehr milde hierüber dachte, und Proselyten gerne aufnahm, indeß der Letztere in solchen Fäl- ׳ len mit der Strenge eines Schammai verfuhr. Und dann das 50 oder 60 Jahre nach R. Josua gesprochene Wort: בדודא סגיא, Es ist mit einer einzigen Aufnahmsceremonie genug! (Vgl. darüber Monatsschr. Jg. 1877 S. 304. Anmerk. d. R.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.