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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1877-01-01 · Heft 10 · p. Seite 445

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
26 (1877)
Issue
Heft 10
Article
Zur Geschichte und Chronologie Agrippa's II, der Procuratoren und der Hohenpriester seiner Zeit
Date
1877-01-01
Page
Seite 445 (sequence 3)
Language
German
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145׳ der Procmatoren und der Hohenpriester seiner Zeit. hätten genießen mögen (Vita 3). Wenn, so folgert Schiller (a. a. O. S, 212 N.) gegen Lehmann, Felix im I. 58 seinen Posten verloren haben sollte, so mußten die genannten Priester mindestens in diesem I. nach Nom transportirt worden! sein, und ״es wäre doch mehr als sonderbar, wenn Iosephus 5—6 I. hätte verstreichen lassen, ehe er Schritte zu ihrer Befreiung gethan. Seine Worte lassen vielmehr das Gegenteil vermuthen, daß er von Anfang an ihre Befreiung im Auge hatte, und dies noch besonders rasch betrieb, als er von ihrer dürftigen Lebensweise Kunde erhielt. Eine solche Kunde brauchte aber keine 4—5 Jahre". Aber diese Argumentation beweist zu viel. Diese Kunde hätte Iosephus in einem einzigen Jahre erhalten können, und da er erst im I. 63 sich nach Rom zu ihrer Befreiung begab, so müßten sie spätestens im I. 62 von Felix transportirt worden, folglich dieser in diesem I. noch Procurator gewesen sein. Aber bis zu diesem I. kann er ja thatsächlich nicht fungirt haben. Mit diesen gefangenen Priestern muß es übrigens ein eigenes Bewandtniß gehabt haben. Sie müssen jedenfalls wegen eines politischen Vergehens angeklagt worden sein; denn wegen einer Kleinigkeit hätte sie Felix nicht in Fesseln zur Verantwortung nach Nom geschickt. Iosephus will offenbar dieses Vergehen bemänteln, wenn er (Tut ^ixoav xtu rv%ovmv ahCav. Vorauszusetzen ist, daß sie zu den st r e 11 g .F r 0 m m e u oder zu den Gesetzeslehrern gehört haben, da sie außer Früchten von Heiden nichts genießen mochten: Sla ■fijg dg ro delov evcreßetag. Hätten sie nun einen Akt der Rebellion begangen, so brauchte sie Felix nicht zur Rechtfertigung oder. Bestrafung dem Kaiser zuzuschickeu, sondern hätte sie vermöge seiner Vollmacht hiurichten lassen können. Sie müssen also als strenge Pharisäer durch Aeußerungen oder Vortrüge etwas ausgesprochen haben, was den Römern mißfällig schien. Möglich, daß sie

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