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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1877-01-01 · Heft 5 · p. Seite 210

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
26 (1877)
Issue
Heft 5
Article
Eine neuerschlossene Quelle über Uriel Acosta
Date
1877-01-01
Page
Seite 210 (sequence 18)
Language
German
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2t0 Eine neuerschlossene Quelle über Uriel Atosta. ben aber übersehen, daß er sich selbst kurz vor seinem 1040 erfolgtem Tode einen Greis nennt: Judicet nunc qui haec audierit, quäle esset spectaculum videre hom'inem senem, sortis non abjectae ... in concione publica coram Omnibus tarn viris quam mulieribus et pueris nudatum. Er muß also frühestens 1580 geboren sein und stand schon in den Dreißigen, als er nach Amsterdam kam. Er hat demnach auch das kirchliche Amt in Oporto, welches er nach seiner eigenen Angabe im 25. Lebensjahre übernommen hatte, mehrere Jahre bekleidet. Zu diesem Calcul stimmt auch, daß seine Mutter um das Jahr 1624 eine Greisinn (נאמו הזקנה genannt wird, llriel war osfenbar ihr ältester Sohn. Im Ganzen und Großen hat denn unser von gegnerischer Seite geschriebener Brief die Wahrhaftigkeit der Angaben Acosta's bestätigt und es wäre sehr erwünscht, wenn auch für die späteren Ereignisse im Leben Acosta's: seine Aussöhnung mit der Gemeinde und die abermals über ihn verhängte Excömmunication und öffentliche Bußhandlung, welche wir lediglich aus Acosta's eigenen Mittheilungen kennen, die Controlle einer zeitgenössischen jüdischen Quelle zu Gebote stände. Vielleicht sehen sich holländische Forscher durch diese Blätter veranlaßt, weiteres Material aus den Archiven witb den an spanisch-jüdischen Schriften reichen Bibliotheken Amsterdam's zu beschaffen und für die Geschichtsforschung zu verwerthen. Die Leser werden begierig sein, die Antwort Jakob halewi's auf die an ihn gestellte Anfrage zu erfahren. Sein auf die Quellen genau eingehender, breit ausgeführter Bescheid lautet: Der Frau darf vom Standpunkte des jüdischen Rechts ein anständiges Begräbniß auf dem jüdischen Gottesacker nicht versagt werden. Wenn jedoch das Rabbinatscollegium (in Amsterdam) es mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse für unerläßlich erachtet, ein Exempel zu statuiren, unt weiteren frivolen

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