Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 26 (1877)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Chronologie des Eupolemos
- Date
- 1877-01-01
- Page
- Seite 66 (sequence 6)
- Language
- German
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66 Die Chronologie des Eupolemos. quem für seine Zählung von Adam und vom Auszug aus Agyplen bis dahin gebraucht hat, weil es Epoche-inachend war, so begreift man mich, warum Clemens Alexandriuus dasselbe Jahr als termiim» a quo angesetzt hat. Bezeichnet das Jahr 169 8el. — 5 Demetrios II den Anfang der legitimen, nämlich von den syrischen Königen anerkanntenHerrschaft derHasmonäer, so bildete dasJahr, in welchem Herodos zum König von Juda anerkannt war, nämlich das Consulat von 6a. vomitius und Asinius Pollio, das Ende dieser Herrschaft. Clemens muß durchaus das Datum: Demetrios S. I. in diesem Sinne als Beginn der Hasmonäerherrschaft aufgefaßt haben, und er will mit seinem Zusatz nur das aussagen, daß die Herrschaft der Hasmonäer 120 Jahre (nach seiner Zählung der Consul-Reihe) gedauert habe. Daraus folgt ohne weiteres, daß Clemens selbst dabei nur an Demetrios II gedacht hat; denn innerhalb der Regierungszeit Demetrios' I gab es kein für die Judäer Epochemachendes Jahr. Der Waffenstillstand mit Jonathan, auf den Freudenthal einiges Gewicht legt, war so wenig bedeutsam, daß Jonathan nicht einmal nach Jerusalem kommen durfte, sondern in Michmas weilen mußte. Den Waffenstillstand gewährte auch nicht Demetrios, sondern sein Feldheer Bakchides, weil er sich nicht mehr durch einen Gnerillaskönig erschöpfen mochte. Endlich fand dieser Waffenstillstand keinesweges so sicher iin 5. I. Demetrios' I statt, sondern wohl später, wie aus Makkabb. 9, 54—73 leicht zu ersehen ist. Hat Eupolemos das fünfte Jahr Demetrios' II wegen seiner Epoche-machenden Wichtigkeit für die Judäer in Palästina in der Voraussetzung, daß es auch denen andrer Länder bekannt ist, als Endtermin gebraucht, dann braucht er nicht gerade in diesem Jahre 169 Sei. --- 143 vorchr. Z. geschrieben zu haden, sondern kann ebenso gut zwei oder drei Decennien später sein Buch verfaßt haben. Noch mehr: er muß später geschrie-