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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1876-01-01 · Heft 7 · p. Seite 278

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
25 (1876)
Issue
Heft 7
Article
Das Targum scheni zu dem Buche Esther
Date
1876-01-01
Page
Seite 278 (sequence 3)
Language
German
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schrift die Version, welche im Targum I zur Stelle steht, und überdies noch einen Zusatz, welchen man in unseren beiden > Targumim vergebens sucht. Zu Cap. Vis '10 hat finser Targum scheni zwei Versionen, von welchen die er.sie in der Handschrift sich findet, dagegen die zweite fehlt; dafür fehlt wieder im Targum scheni der Schlußsatz, welchen die Handschrift zu dieser Version hat. Höchst Auffallendes liefert aber, folgender Vers. Zu Cap. VIII. 15 hat die Handschrift jene Versionen, welche sich im Targum I zu Vers 15׳ und Vers 16 finden, und überdies bildet die Version, welche im Targum scheni zu diesem Verse steht, noch dazu den Schluß. Da sich uns bei Betrachtung der Handschrift des Targum scheni zu dem Buche Esther Folgendes ergeben hat: a) daß die Verse, welche in unserer; Targum scheni-Ausgaben einer Version entbehren, dagegen in der Handschrift des Targum scheni init ihrer Version versehen sind, und zwar mjt. einer solchen, welche im Targum I zur Stelle sich findet; b) daß ferner die Handschrift für manche Verse solche Versionen hat, die nur im Targum I stehen, und verschieden sind von denen, welche in unseren Targum scheni-Ausgaben zur Stelle stehen; c) daß ferner die Handschrift auch solche Versionen enthält, die in keinem der beiden Targumim Vorkommen; endlich ä) daß die Handschrift uns die Erscheinung darhietet, daß sich bei einem Verse die Versionen aus Targum! und Targum scheni vereint vorfinden, so glauben wir mit der Vermuthung hervortreten zu dürfen, daß es ursprünglich ein größeres Werk gab, in welchem außer unseren beiden vorhandenen Targumim noch mehrere vorhanden gewesen waren. Daher dürfen sich auch die verschiedenen Namen erkläreu lassen, unter denen das Targum zu dem Buche Esther citirt wird. *) Aber wir können einen noch überzeugenderen Nachweis ') Wir wollen einige Autoren anführen: Raschi citirt das Targum scheni zu Deuter?. Cap. M 4. unter dem Namen ״Targum jeruschalmi";

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