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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1876-01-01 · Heft 7 · p. Seite 277

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
25 (1876)
Issue
Heft 7
Article
Das Targum scheni zu dem Buche Esther
Date
1876-01-01
Page
Seite 277 (sequence 2)
Language
German
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■%ebirten xepes oe^eioen m wm ®mw... _ Die Version zum 14. Verse im Targum schöni schließt folgendermaßen: שבעמי רברבניא דפרסאי (ומראי) רחוץ אפוי דמלכא אי1ץ דימבץ קדמאה בטלכוחא "פקדניה רמלכא אחשורוש די שלח ביד סריסיא". Die Gegenüberstellung enthebt mich der ferneren Worte, die ich noch zu machen hätte. Unzweifelhaft gehörte jenes Stück, פקתיה דמלכא אחשורוש די שלח ביר סרימיא, welches Zusammenhangslos mn Ende des 14. Verses steht/ und die größte Aehnlichkeit hat mit dem Schlusse der Version in der Handschrift zu'dem 15. Verse, ursprünglich zur Version des 15. Verses, die zu diesem Verse mithin nur fragmentarisch erhalten wäre,in unserem Targum scheni. Cap. IX, 7, 8, 9, haben zu ihrem Inhalte jm Texte selbst blos Namen der Söhne Hamans. Möglich aber kann es doch immer sein, daß auch diese Namen agadisch gedeutet waren, wie es mit den meisten Namen der in dem Buche Esther vorkommenden Persönlichkeiten geschehen ist. Zu Vers 12 und 13 hat die Handschrift eine Version, welche sich in utt־ serem Targum I zur Stelle wiederfindet. Bemerken müssen wir, jedoch, daß an׳ den zuletzt genannten Stellen das Targum I eine doppelte Version hat, eine unter der Bezeichnung מ״א, und diese ist es, welche in der Handschrift steht. Aber das Merkwürdige ist, daß die Handschrift zu Cap. II 10/ wo sich auch in unserem Targum scheni eine Version findet, nebst dieser Version ׳«noch ein Stück hat, in unserem Targum scheni zwar nicht vor- Händen, aber im Targum I zu demselben Verse; ferner hat die Handschrift zu Cap. III 7, wo zwar im Targum scheni eine Version zur Stelle ist, die Version, welche bei uns nur im Targum I für diesen Vers steht. Dasselbe Verhältniß findet statt Cap. II! 9. Zu Cap., IV 13 steht am Beginne der Version ein Stück, welches in unseren beiden Targumin fehlt; zu Cap. V 4 ist in der Handschrift eine Version, welche sich gar nicht in beiden Targumim findet; dasselbe ist der Fäll . zu Cap. V 13. Zu Cap. V 14 hat die Handschrift eine Version, welche im Targum I steht; zu Cap. VI-1 hat die Hand-

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