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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1876-01-01 · Heft 2 · p. Seite 75

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
25 (1876)
Issue
Heft 2
Article
Zur Gemeindeverfassung der Karäer in Konstantinopel
Date
1876-01-01
Page
Seite 75 (sequence 3)
Language
German
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Zur KememdeverfaMng der Karäer in Konstantinopel 75 i on ihren selbst zu ernennenden Fünfmännercommission zur , chlichtung zu übergeben. Die gegen das Verfahren der Vor-!her protestirende Partei in der Gemeinde war natürlich klug uug, auf diesen Vorschlag nicht einzugehen, da voraus- -!chtlich die Vorsteher nur solche Männer zu Schiedsrichtern erwählt hatten, die ganz auf ihrer Seite standen. Zudem bestritt me Protestpartei überhaupt die Competenz der Vorsteher mit der Erklärung, daß die Einberufung der Generalversammlung, in der die Vorsteherwahl stattfand, auf illegale Weise zu Stande gekommen sei, und bestand sie daher nicht nur auf Absetzung der Vorsteher und Aufhebung ihrer Dekrete, sondern auch auf eine von denselben zu entrichtende erhebliche Geldbuße. In diesem Stadiunr wurde der Prozeß dem Jos. di Trani zur Begutachtung überwiesen. Wie sein Urtheil aussiel, kann uns hier wenig kümmern, auf das Eine möge nur hingewiesen werden, daß er in taktvoller Rücksichtnahme auf die religiöse Stellung der Karäer sein Urtheil durch mehrere Belege aus der Bibel zu begründen suchte. Was wir nun gelegentlich dieser Streitsache über die karäische Gemeindeverfassung erfahren, läßt sich in folgende vier Punkte zusammenfassen: 1. Wahl der Vorsteher. Die Vorsteher (ממונים), die ein Collegium aus fünf Männern bildeten, wurden auf drei Jahre gewählt. Im dritten Jahre ihrer Funktion waren dieselben verpflichtet, eine Generalversammlung, bei der alle männlichen Mitglieder, die das 13. Lebensjahr überschritten hatten, stimmber echtigt waren, unmittelbar vor dem Monat Moharram ') einzuberufen, um eine neue Vorstandswahl vorzunehmen. Die darauf bezüglichen Statuten werden wörtlich angeführt und lcmten: ״Zunächst haben wir es für gut befunden, daß ') Der erste Monat bei den Arabern.

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