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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1876-01-01 · Heft 2 · p. Seite 74

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
25 (1876)
Issue
Heft 2
Article
Zur Gemeindeverfassung der Karäer in Konstantinopel
Date
1876-01-01
Page
Seite 74 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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74 Zur Gemeindeverfaffung der Karäer in Konstantinopel. die das Datum Konstantinopel 1599 führen, entnehmen wir nämlich, daß die karäische Gemeinde eine in ihrer Mitte ausgebrochene Streitfrage mehreren angesehenen Rabbaniten zur Entscheidung vorlegten. ') Jos. di Trani wurde von Seiten der Karaiten auf gefordert, in ihrem Namen sein Gutachten hierüber abzugeben, was er auch in den uns vorliegenden Responsen that. Das Gutachten des Jos. di Trani, dem wir das freundschaftliche Verhältniß zwischen Karäern und Rabbaniten beleuchtende Nachricht verdanken, gewinnt aber noch mehr an Wichtigkeit und Interesse durch den Einblick, den es uns in die k aräische Gemeindeverfassung verschafft. Zum besfern Verständniß derselben dürfte es sich daher verlohnen, auf die streitige Angelegenheit näher einzugehen. Es handelte sich nämlich um nichts Geringeres, als um eine strafbare Statutenverletzung, deren die karäischen Gemeindevorsteher sammt einem Theile der Gemeinde geziehen wurde. Die auf drei Jahre gewählten Vorsteher hatten, um die Steuern richtig veranlagen zu können, eine aus neun Männern bestehende Einschätzungscommission zu ernennen, deren Funktionsdaner ebenfalls auf drei Jahre bemessen war. Es war aber seit jeher so eingerichtet, daß die Einschätzung erst um die Mitte der Amtsperiode der Vorsteher von drei Jahren zu drei Jahren vorgenommen wurde. Die eben erwählten Vorsteher hatten sich aber, gestützt auf einen Anhang in der Gemeinde, herausgenommen, noch vor Ablauf der festgesetzten Frist eine neue Einschätzung anzuordnen und zu dem Zwecke auch fünf Männer mit diesem Geschäft betraut. Sie beriefen sich dabei einerseits auf ihre souveraine Machtvollkommenheit als Vorsteher, andererseits aber, um die gestörte Eintracht in der Genieinde wieder herzustellen, zeigten sie sich geneigt, kraft eines lange bestehenden Statuts die Streitsache einer 's . . . לראות כדברי ריבות אשר בין ק ה י ל ת עדת ה ק ר א י בם הגישו תעצומותי ה נם אלינו.

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