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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 11 · p. Seite 497

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 11
Article
Studien über die Tosifta II
Date
1875-01-01
Page
Seite 497 (sequence 6)
Language
German
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Stadien über die Tvsista II. 497 lehrer über die Art und Weise wie unrein gewordenes Fleisch von hochheiligen Opferthieren verbrannt werden mußte, da gab es innerhalb der Schammaitischen und Hillelschen Schule verschieden« Ansichten. Die Schammaiten meinten, nur wenn das Fleisch außerhalb des Heiligthums durch einen unreinen Gegenstand ersten Grades unbrauchbar geworden, müsse es draußen verbrannt werden, bei einem unreinen Gegenstand zweiten Grades könne das Fleisch gleichviel, wo es unrein geworden, innerhalb des Heiligthums verbrannt werden. Die Hilleliten wieder meinten, nur wenn das Fleisch innerhalb des Heiligthums von einem unreinen Gegenstände zweiten Grades berührt wurde, könne es drinnen verbrannt werden, in jedem anderen Falle, müsse die Verbrennung draußen vorgenommen werden; der aus der Schule Schammai's stammende R. Elieser war der Ansicht, daß es nicht auf den Ort ankäme, wo das Fleisch unrein geworden, sondern auf den Grad der Unreinheit allein. Ist der verunreinigende Gegenstand ersten Grades, so findet die Verbrennung außerhalb, ist er zweiten Grades so findet sie innerhalb des Heiligthums statt; R. Akiba endlich behauptete, daß es blos auf den Ort allein ankomme, und daß das Fleisch dort, wo es unrein geworden, auch verbrannt werden mußte (8, 6—7). Wenn es aber auffallen sollte, ans welche Weise das Fleisch innerhalb des Heiligthums verunreinigt werden könnte, sö bedenke man, daß es zuweilen ohne Aufsicht auf der treppenartigen Terasse (כבש) des Altars liegen geblieben; an gewöhnlichen- Tagen wurden nämlich die Opferstücke unterhalb der Mitte dieser Terasse hingelegt, die Mußaphim würden wieder oberhalb und an Nenmondstagen auf den Rand des Altars gestellt und dort blieben sie ohne Aufsicht bis die Kohanim aus der Quaderhalle, wo sie das Schema sagten, zurückkehrtcn, um die Opferstücke auf dem Altar zu verbrennen (8, 8 a). — Die Vorschrift der Schekalini und Bikkurim hatte blos zur Zeit des Tempels Gesetzeskraft, hingegen sind die vegetabilischen und animalischen 8ra»I«l, Monatsschrift xxiv. 11. 32

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