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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 10 · p. Seite 453

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 10
Article
Die Familie Gradis
Date
1875-01-01
Page
Seite 453 (sequence 7)
Language
German
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Die Familie Grains. 453 einst die Einlösung der Verpflichtungen des Staates verweigerte, und Abraham Gradis dem Minister bemerkt hatte, daß er dadurch in die unangenehme Lage versetzt werden könnte, seinen Verpflichtungen nicht Nachkommen zu können, erwiderte ihm der Minister: ״Das wird kein großes Unglück sein, Ihr Kaufleute seid daran gewöhnt, und dadurch werdet ihr reich." Darauf gerieht Abraham Gradis in Zorn und sagte dem Minister ins Gesicht: Der Name Gradis, welcher in allen vier Welttheilen bekannter ist als der des Ministers, habe sich nie eine solche Unehrenhaftigkeit zu Schulden kommen lasten, und drohte dem Minister, sich zum König zu begeben und sich durch ihn Satisfaktion zu verschaffen. Berryer, nicht gewöhnt an eine solche männliche Sprache von Seiten eines Unterthans, mußte klein nachgeben und die Forderung realisiren. Abraham Gradis durfte allerdings auf die Ehrenhaftigkeit seines Namens pochen, der König Ludwig XV gab ihm oft das Zeugniß der Befriedigung über die Abwickelung der Geschäfte, die er für den Staat übernommen hatte. Der Minister schrieb einst an das Haus: ״Ich habe es für meine Pflicht gehalten, Sr. Majestät zu erinnern, daß Ihr Benehmen nur eine Reihe von Uninteressirtheit und Eifer war, die Sie in allen Angelegenheiten für Ihre Dienste gezeigt haben. Sr. Majestät trägt mir auf. Ihnen Ihre Zufriedenheit zu bezeugen." In Folge der Dienste, die das Haus dem Staate geleistet hat, wurde es Abraham Gradis ausnahmsweise gestattet, Ländereien in den französischen Colonien zu besetzen, der König übertrug ihm dieselben Rechte und Vortheile bezüglich der Besitzungen, wie sie alle andere Franzosen genossen (1779). Obwohl sein Unternehmungsgeist selbst vor riskanten Geschäften nicht znrückschreckte, so hatte er doch die nöthige Vorsicht und das Ahnnngsvermögen, zur rechten Zeit Geschäfts verbindüngen abzubrechen. Er stand auch in Verbindung mit dem Superior der Jesuitenmissionen in Martinique, dem berühmten

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