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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 9 · p. Seite 399

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 9
Article
Aktenstücke zur Confiscation der jüdischen Schriften in Frankfurt a. M. unter Kaiser Maximilian durch Pfefferkorns Angeberei
Date
1875-01-01
Page
Seite 399 (sequence 15)
Language
German
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unter Kaiser Maximilian durch Pfefferkorns Angeberei. 399 derlich in päbstlichsn Rechten versehen und nit ohne Ursach gesetzt, dieweil .das alte Testament anfänglichin hebräischer Sprache geschrieben ist, daraus lateinische Bücher ausgebefsert und geprüft sind worden, auch etliche Juden zum christl. Glauben dadurch kommen, darum auch in geistlichein Recht geschrieben ist, wenn die Christen in den hebr. Büchern und Zungen gelehrt werden und sie mit ihren eigenen Schrift überwunden, würden sie eher zum Christenglauben bekehrt, darum auch der Pabst Clemens in geistlichem Rechte die hebr. Bücher in etlichen hohen Schule und Universitäten zu leseir und zu lernen verordnet hat, damit verstanden wird, was . . . solche jüdische Bücher der Christenheit bringen mögen. Darum auch die Juden die Bücher in ihren Synagogen in großen Ehren behalten . . . aber solches nnangesehen hat einer genannt Johannes Pfefferkorn nach Ew. kaiserlichen Maj. befehlig ein Scheinmandat ordueter Jüdischheit zu Frankfurt aus ihren Synagogen ihre Bücher nehmen und hinter einen Rath zu Frankfurt führen lassen, so doch E. K. M. dieselben allein zu besichtigen laut des Mandats befohlen hat. Auch nachfolgend ein andere Schrift an einen Rath derselben Bücher dermaßen behalten, erlangt, damit gedachter Jüdischheit ihre Bücher ohne Besichtigung und ohne Unterschied wider E. K. Befehl beraubt und entsetzt worden seien und zum letzten Einvernehmen Commission allein wider die Jüdischheit zu Frankfurt und Verschweigung der Wahrheit und Vorbringung der Unwahrheit auf meinen gnädigen Herrn von Mainz erlangt, die Jüdischheit mit ihren Büchern zu Seinen sürstl. Gnade auch etliche Hochgelehrten von weiten Landen dazu erfordern, damit die Jüdischheil in ihren hochzeitlichen Festen, in ihren Synagogen wider die angezeigte geistliche Rechte beraubt und untersetzt wird, auch zu merklichem großen Schaden durch Abwendung und Hinwegführen ohne Unterschied ihrer Bücher kommt. In Maßen denn ein ehrbarer Rath zu Frankfurt wohl ermeffen deßhalber an E. kais. Maj. eine Verschrift gethan haben. Ist des-

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