Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 24 (1875)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Aktenstücke zur Confiscation der jüdischen Schriften in Frankfurt a. M. unter Kaiser Maximilian durch Pfefferkorns Angeberei
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 398 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2829132-2829458-2829468-2868871--16356-2868907- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
398 Aktenstücke zur Confiscation der jüdischen Schriften in Franks, a. Mfiscation fortzusetzen. Dieser will noch 1,500 Bücher von den Juden eingezogen haben. Indessen scheint der Rath von Frankfurt sich in dieser Zeit den Juden günstig gezeigt zn haben. Er beauftragte dem Gesandten Jacob Heller, die Sache ans dem Reichstage zur Sprache zu bringen und beschloß: ״so vil mit Fugen bescheen möge, Inn (den Juden) behelfflich zu sein."') Es kam eine Verlegenheit dazu, welche den Rath zwang, Partei für die Juden zu nehmen. Pfefferkorn wollte nämlich auch von den fremden zur Frankfurter Meffe anwesenden Juden die bei ihnen befindlichen Bücher consisciren. Diese standen aber unter dem Schutze der Fürsten und Herren ihrer Heimath, und so schien es bedenklich, Eingriffe in ihr Eigenthum machen zu lassen. Diese fremden Juden weigerten sich auch, ihre Bücher auszuliefern. * *) Das übliche Maßprivilegium zu verletzen, hätte zu Verdrießlichkeiten führen können. Dieser Umstand mag den Rath bewogen haben, sich zu Gunsten der Juden bei dem Kaiser zu verwenden. Das Gesuch desselben ohne Datum findet sich in den Aktenstücken und lautet folgendermaßen : ״Allerdurchlauchtigster 1c. Römischer Kaiser. Ew. Majestät Unterthan, Bürgermeister und Rath der Stadt Frankfurt, geschickter und verordneter nach folgenden Sachen, derselben Syndicus bringt Eurer Majestät vor: Wiewohl von Geistlichen und Kaiserlichen versehen ist, daß die Juden in ihren alten Gewöhnheiten, Herrlichkeiten . . . Wesen und ... in ihren Synagogen beschirmt sollen werden, auch keine Neuerung und neue Gewöhnheit laut der päpstlichen Rechte mit ihnen eingeführt oder auch ihnen ihr Gut genommen soll werden, wie auch mit sonderlichen bischöflichen und kaiserlichen Rechten versehen und gefreit seien, wiewohl auch die Judenbücher nicht allein von Juden, sondern auch von Christen fleißiglich zu bewahren und zu hüten, son- ') Bürgermeisterbuch, im Frankfurter Archiv für Geschichte und Kunst 1869 S. 213. *) das. S. 215.