Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 24 (1875)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Studien über die Tosifta II
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 365 (sequence 15)
- Language
- German
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Studien über die Tosifta II. 368 und Horajath j>. 3 b citirten Boraitha läßt uns auch hier die Tosifta als Primärquelle erkennen. Alinea 8 enthält drei verschiedene Bestimrinmgen; die erste knüpft an Mischna 5 an. Wie man das Räucherwerk im Nothfalle für Schekalim des Vorjahres zurückkaufen darf, so dürfen, wenn keine neuen Gelder vorhanden sind, auch alle *קרבנות ציבור aus der תרומה ישנה beschafft werden; indeß können Privatpersonen dieselben freiwillig liefern, nur darf ihnen nicht beikommen, an diesen Opfern mehr Antheil als irgend Einer des Volkes zu haben. Die zweite Bestimmung, die sich an Mischna 3 arischließt, ') ist eine Verwaltungsmaßregel, die den Beamten untersagt, mit Armen-Geldern Geschäfte zu machen, aus denen möglicher Weise ein Nachtheil erwachsen könnte. Der letzte Punkt bezieht sich auf 4 ,4) קיץ המומה) als hätte der Tosifta- Redacteur, wenn auch spät, sich doch daran erinnert, daß man diesen Ausdruck erklären müsse. Alinea 9, das nichts anderes als die amplificirte Mischna 4, 6 sein will, erklärt blos den Ausdruck אינה היא המרה dahin, daß es kein richtiges Verfahren sei, den Arbeitern Weihgeschenke anstatt ihres Lohnes zu geben; denn diese müssen vorerst durch Geld ihres heiligen Charakters entkleidet werden. Alinea 10 enthält in einem Zusatz zu Mischna 7 die Bemerknng, daß nach der Aussage R. Josi's und N. Simon's zwischen den in unserer Mischna erwähnten TanaNen keinerlei Disferenz obgewaltet habe. Ob diese Bemerkung nicht mehr sagen will als was R. Papias über diesen Punkt gehört zu haben vorgiebt, bedarf einer Erörterung, die hier nicht am Platze wäre. Die Alinea's 11—13 gehören zur letzten Mischna des vierten Perek. Die Tempelverwaltung stellt die Preise des zu lie- ') Auch R. Akiba bestreitet nicht, daß man Nesachim kaufen dürfe, er meint nur, daß es unwürdig sei niit dem Gelde des Tempels zu speculiren.