Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 24 (1875)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Studien über die Tosifta II
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 363 (sequence 13)
- Language
- German
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Studien über die Tosifta H. 363 cherlich alle traditionell gewesen in der uns vorliegenden Tosifta vermissen, ist immerhin erklärlich, aber warum findet weder hier noch in der Tosifta zum Tractat Para jene historische Boraitha Erwähnung, nach welcher die Frauen המגדלות בניהם לפרה aus Staatsmitteln erhalten wurden? Einem Redacteur allenfalls, der mit der Absicht umgeht, die Mischna zu ergänzen und zu commentiren, würde diese Frage keine Schwierigkeiten bereiten; er würde uns einfach erklären, daß er diese Boraitha aufzunehmen in der Mischna keinen Anhaltspunkt gefunden, und daß es ihm absolut unmöglich gewesen. Alles aufzuzählen, was im Laufe der Zeiten aus dem Gelde der Teruma bestritten worden, aber ein sogenannter Sammler-Redacteur, der im 6. Jahrhundert gelebt haben soll, der muß uns Rede stehen, der muß es uns sagen, warum er eine Boraitha, in welcher der Archäologe Abba-Saul als Autor genannt wird, bei Seite liegen gelassen, und. wenn er uns keine befriedigende Antwort geben kann, so muß er sich den Vorwurf mit Oberflächlichkeit gepaarter Willkühr gefallen lassen. Alinea 7 verdient besondere Würdigung, nicht nur, weil es die Bestimmung enthält, daß alle beim Opfercultus nöthigen Geräthe (מכשירי קרבן) ans der Geldhebe zu bestreiten seien, sondern vielmehr aus dem Grunde, weil hier eine in der Mischna offen gebliebene Frage als bereits gelöst erscheint. In der Mischna ist es noch controvers, ob בלי שרת aus dem Ueberschuß der Geldhebe oder aus dem der Nesachim beschafft werden, und in unserem Alinea heißt es מובח הוהב וברי שרת בגרי כהנים ובגדי כהן גדול עץ ארד ושני תולעת באין משירי הלשכה. Das ist ja ganz neu; von dem Ueberrest der Geldhebe war bei כלי שרת keine Rede! Dies allein wäre schon ausreichend die Worte zu emendiren, aber es spricht auch noch ein anderer Grund dafür. In der Tosifta Joma heißt es ausdrücklich, daß amte bekommen diese ebenso wie die שני דיני גדרות aus der Geldhehß ihr Gehalt ausgezahlt.