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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 8 · p. Seite 353

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 8
Article
Studien über die Tosifta II
Date
1875-01-01
Page
Seite 353 (sequence 3)
Language
German
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Studien über die Tosifta II. 38S zur selben Zeit, da man den Zehenten von Thieren auszusondern begann *), also fünfzehn, resp. sechzehn Tage vor den sogenannten drei Wallfahrtsfesten, wurde die Schatzkammer geöffnet, um das für den Bedarf des Tempels uöthige Geld herauszunehmen (3, 1). Dieses Geld, welches den Namen ״Hebe der Schatzkammer" תרומת הלשכה führte, hob man immer, obgleich der zwischen den Festen liegende Zeitraum kein gleichmäßiger ist, in drei Hohlgefäßen, Kufen, aus. Die Gefäße, deren jedes einen Kubikinhalt von drei Saa — 1993, 968 pariser Zoll hatte, waren durch die drei ersten Buchstaben des hebräischen oder, tüte Andere wollen, des griechischen Alphabets bezeichnet. Obgleich nun die Geldhebe unter der Aufsicht der Tempelvorsteher?) ausgesondert werden mußte, und obgleich der mit dieser Funktion betraute Cassenbeamte sicherlich eine Vertrauens- Person nicht blos der Behörden, sondern des ganzen Volkes war, durfte er doch, um selbst dein Schatten eines Verdachtes vorzubeugen, bei seinein Eintritt in die Schatzkammer keinerlei . Kleidungsstücke tragen, in welche er möglicher Weise hätte Geld hineiustecken können. Denn es genügt keines Weges sich blos vor Gott von Sünde und Fehl rein zu wissen, man muß stets auch der Welt Rechnung tragen und darf niemals der gesprächigen, iinmer zu Combinationen geneigten Fama zur Verdächtigung Anlaß geben. Zumal Finanzbeamte, gegen die man von vornherein im Stillen ein gewisses Mißtrauen hegt, sind immer der Gefahr ausgesetzt, daß man ihre Armuth oder ihren Reich- ') Vgl. Rosch haschana I, 1 and Bechoroth p. 57 b. י) Bei der Aussonderung der Geldheb« waren sämmtliche Chargen der Tempelbeamten vertreten und auch der König war in eigener Person auwesend. Die Thür der Schatzkammer war durch fünf Amts-Siegel belegt, die immer von den Beamten selbst, nachdem sie die Ueberzsugung gewounen, daß Alles in Ordnung sei, abgelöst wurden. So wenigstens berichtet uns die Boraitha Jeruschalmi 4, 2 כשהיה חותם הגזבר חותם ונותן לאמרכל אמרכל חותם ונותן לקחלוקא וקתלוקא חותם ונותן לכהן גדול כ״ג חותם ונותן למלך המלך רואה חותמו ומתיר כ״ג רואה חותמו ומתיר קתלקא רואה חותמו ומתיר אמרכל רואה חותמו ומתיר גזבר רואה חותמו ומתיר. F ranket, Monatsschrift xxiv. 8 23

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