Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 24 (1875)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 349 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2829132-2829458-2829467-2868806--16299-2868838- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
349 Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden. wände, daß daraus dem Adel, Halbadel und selbst dem Fiscus ein Vorthsil entspringen würde. Beim ersten Angriff wurden die Juden ihrer Bier- und Branntweinbrauhäuser, Zollpächte, Einkehrhäuser und dgl., was den größten Theil ihrer Gewerbe ausmachte, beraubt (ich selbst war einer von den durch diese Verfügung schwer betroffenen Juden), Tausende Familien geriethen in Arrnuth und Roth, da alle Ernährungsmittel ihnen entzogen wurden. Dazu wurden noch auf dem Gebiete des Handels, der Handwerke und dgl. Neuerungen eingefuhrt. Entsetzlicher als alle diese Ungerechtigkeiten war für die Juden der Angriff auf ihre Genealogie, Sittlichkeit und Gewissenhaftigkeit: es wurde nämlich beschlossen, von nun an die Juden zu keiner Zeugnißablegung und Eidleistung bei irgend einer Gerichtsbe- Hörde zuzulassen. Was blieb noch mehr übrig als die völlige Vernichtung? In Folge dessen wurde auf einer Versammlung der in Weißrußland wohnenden Juden beschlossen, eine Deputation nach Petersburg zu schicken, wozu jeder Jude eine Geldsumme beitragen sollte. Die Versammlung wählte aus ihrer Mitte 4 Deputirten und 2 Sekretäre, welche die Sache der Judenheit in der höchsten Gerichtsbehörde (Senat) und dem Petersburger Cabiuet vertheidigen foßteit. Die Deputirten suchten die Regieruug zu überzeugen, daß die meisten Abgabeil und Zolleinkünfte beider Weißrussischeu Departements (Mohilew und Polotzk) ihre Quelle Haupts üchlich in denr weit ausgedehnten innern und äußern Handel der Juden haben; daß die von den — meistens in den Hm weil der Juden befindlichen — Brauhausern erhobenen Steuern einzig und allein die städtischen Einkünfte ausmachell und daß folglich durch die neuen Verfügungen die Einkünfte des Fiscus verringert würden. Die Deputirten wußteir durch Allführung triftiger Gründe die Aufmerksamkeit der damaligen Miuistere für die ihnen Übertragelle Sache zu gewinneil und ihre Verweildung blieb nicht unberücksichtigt. Unmittelbar darauf wurden der General-Gouverneur der