Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 24 (1875)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 348 (sequence 5)
- Language
- German
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348 Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden. scher den in Kamenetz ') (in Podolien) wohnhaften Juden gegen die Ortsbehörde. a) Andererseits wurde die Verordnung der Katharina II, nach welcher die Inden doppelte Abgaben zu entrichten haben, unter diesem Herrscher vielfach eingeschärft. s) Zu Seite 13. Eine andere Quelle liefert uns eine genauere Mittheilung über die Verhältnisse der zu dieser Zeit in Weißrußland wohnenden Juden. Wir sprechen hier von der Schrift des Salomon Bennet, eines Juden ans Weißrußland, der im letzten Derennium des vorigen Jahrhunderts zu wissenschaftlichen Zwecken fast in allen Hauptstädten des nördlichen und westlichen Europa's verweilte und sich zuletzt in London niederließ. Nachdem er in seiner Schrift Th« constancy of Israel (London 1809) von dem drückenden Zustande der Juden in seinem Vaterlande unter der polnischen Herrschaft und von der Gleichberechtigung, welche, feit dem Uebergange des weißrussischen Gebietes unter die russische Macht, den Bekennern aller Confessionen zu Theil geworden ist, gesprochen hat, berichtet er Folgendes: Im Jahre 1786 tauchten wieder Verfolgungen gegen die Kinder Jakob's auf. Die Gehässigkeit der Katholiken gegen die Juden kam noch nicht in Vergessenheit. Der polnische Adel und Halbadel traten nrit dem russischen General-Gouverneur, Gouverneuren, und Ober-Intendanten in eine Verschwörung, dis zu ihrem Zwecke hatte, die Juden um ihre Rechte zu bringen, unter dem Vor- J) Kamenetz war eine von den Städten, welche auf Grund polnischer Privilegien keine Juden bei sich duldeten. So wurde das im Jahre 1598 dieser Stadt eingeräumte Priuilegium, nach welchem ein Jude nicht länger als 3 Tage in ihrem Gebiete verweilen dürfte, im Jahre 1S59 wieder bestätigt und 11 Jahre später abermals eingeschärft, wobei noch den Inden der Aufenthalt in der Umgegend dieser Stadt, in einer Entfernung von weniger als 3 Meilen, versagt wurde. Auf Grund dieses Privilegiums bemühte sich der Magistrat, die Verbannung der Juden aus dieser Stadt zu erwirken. Vgl. den angeführten Aufsatz von Z. Minor. s) Polni chronologitsclieski Sbornik etc. pag. 43 Nr. 51. י) ibid. pag. 42 Nr. 50.