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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 8 · p. Seite 347

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 8
Article
Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden
Date
1875-01-01
Page
Seite 347 (sequence 4)
Language
German
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Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden. 347 zur Verbannung der Juden aus Kurland und Livland sei. Speer's Gesuch blieb jedoch ohne Erfolg, und die Verfügung von Broun wurde von der Kaiserin bestätigt.') Eine nicht geringere Gefahr drohte den in Kurland wohnenden Juden auch unter dem Nachfolger der Katharina 1l. Das feudale Junkernthum so wie die gierige Spießbürgerschaft Kurlands, die in dem Handel und Gewerbefleiß der Juden einen Nachtheil für ihre eigenen Interessen erblickten, und unter ihrem Einflüße auch die damalige Administration, suchte!: auf Grund veralteter Privilegien die Juden als in das kurländische Gebiet ohne Recht hineingeschlichene Herumtreiber zu erklären. Als ihr hinter dieser Erklärung sich bergendes Verlangen, die Juden aus Kurland zu verbannen, in: Senat nicht durchdrang, entwarf die Administration ein Projekt zu einer neuen Organisirung der Juden in Kurland, ein Projekt, dessen Verwirklichung sicherlich den materiellen, geistigen und sittlichen Ruin der Inden zur Folge gehabt haben würde, da in demselben-die Knechtung der Juden unter einen: Kahal, die Zusammenpropfung der über ganz Kurland zerstreuten Judenniasse in Hasenpot, wo sie sich von jeher des auf Privilegien und Gesetze gegründeten Bürgerrechts erfreuten, empfohlen wurden. Die Expedition der Staatswirthschaft aber, wohin die kurländischen Juden sich mit ihren Gesuchen wandten und das von ihnen selbst entworfene Project zur Regelung ihrer Angelegenheiten hineintrugen, nahm dieselben in Schutz gegen die Ränke der kurländischen Feudalen und Spießbürger, und faßte eine Resolution, die für die Juden verhältnißmäßig günstig war, — wenn sie auch noch vieles zu wünschen übrig läßt —, und welche den 14. März 1799 vom Kaiser Paul l bestätigt worden ift. * *) Aehnlichen Schutz leistete dieser Herr- ') ״Das Achtzehnte Jahrhundert" von Bartenew T. III pag. 252 bis 55; vgl. den Artikel von Orschanski pag. 209. *) Polni chrouologitscheski Sbomik et«, pag. 46 sq. Nr. 55; vgl. darüber auch den Artikel von dem Rabbiner Z. Minor in Ewreiskaja Bib* liotheka T. IV S. 116 sq.

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