Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 24 (1875)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 346 (sequence 3)
- Language
- German
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346 Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden. Andererseits scheiterten die humanen Absichten der Kaiserin an die schrankenloseste Willkühr und die crafsesten Vorurtheile, die in den damaligen administrativen Kreisen herrschten. Höchst interessant in dieser Beziehung ist die durch die Pest von 1770 veranlaßte Correspondenz Katharina's mit den ostseeischen Be- Hörden. Die Quarantaine schien dem General-Gouverneur von Kurland, H. Bronn, eine zu schwache Vorsichtsregel gegen die Verbreitung der Pest aus Lithauen und Polen über das ostseeische Gebiet zu sein, er fand daher für nothwendig, dieselbe durch die Verbannung der Juden aus diesem Gebiete zu verstärken. Die Kaiserin gab dazu ihre Zustimmung auf Grund dessen, daß es unmöglich war die Seitenwege zu überwachen, auf welchen die Juden nach Polen und zurück nach Kurland sich durchschleichen. Als der Adel, für den die Gewerbthätigkeit der Juden sehr vortheilhaft war, sich weigerte, diese aus den Dörfern zu verjagen, so wurde derselbe von der Kaiserin durch den Gouverneur Smoljn daran gemahnt init den Worten: die Juden sollen durchaus von den Dörfern entfernt bleiben, wenigstens während dieser gefährlichen Zeit; es erfolgte sogar die Bewilligung, das Militär zu diesem Zwecke in Anspruch zu nehmen. Ein Jude aus Riga, Benjamin Speer, reichte der Kaiserin ein Gesuch ein, in welchem er sich dahin erklärte, daß die Versügung Broun's ihm unbegreiflich erscheine. Nach den Ihrer Kaiserlichen Majestät von Gott eingegebenen Gesinnungen, schreibt er, kann die Confessionsverschiedenheit hier keinesweges im Spiele sein. Haben einige Juden ein Verbrechen begangen, so müssen diese selbst dafür verantwortlich sein, nicht aber die gesammte Judenheit. Was die Pest anbetrifft, so kann die Maßregel gegen die Juden die Verbreitung derselben nicht verhindern, da die Polen von ihrer Heimath nach Riga unverhindert reisen. Dieser letzte Umstand giebt Grund anzunehmen, daß die Pest nichts mehr als ein von der Kaufmannschaft und der von dieser beeinflußten Administration schlau ausgedachter Vorwand