Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 24 (1875)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 345 (sequence 2)
- Language
- German
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Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden. 348 nung der Lehre der Encyklopedisten von Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit mit der Vertheilung ganzer Massen freier Bewohner Kleinrußlands unter die Favoriten zu Leibeignen, die eifrige Anhänglichkeit an Bildung und geistige Aufklärung mit der engherzigen Verfolgung des von Nisia, Radistschew und anderer erleuchteter Geister des damaligen Rußlands sich vereinbarten. Das humane Princip ״jeder soll die seinem Rufe und Stande ״geeigneten Vortheile und Rechte genießen, ohne auf den Un- ״terschied der Confession und Nationalität Rücksicht zu nehmen", welches die Kaiserin zum Ausgangspunkte ihres Verhaltens zu ihren jüdischen Unterthanen machte, wurde nicht lange darauf durch einen allerhöchsten Erlaß (1794) paralysirt, nach welchem sie doppelte Abgaben gegen die christlichen Unterthanen defselben Standes zu entrichten haben. >) Ja, sogar die eigenen Worte der Kaiserin in der oben angeführten (lonlession de toi, nach welchen sie für unmöglich fand, die Zulassung der Juden in das innere Rußland als schädlich zu erklären, scheinen ihre Widerlegung in einem andern von dieser Kaiserin sich -uns erhaltenen Documente zu finden. In ihren schriftlichen Antworten auf die an sie von einem Ausländer gerichteten Fragen über die Zustände Rußlands schreibt sie als Antwort auf die sich darunter befindliche Frage über die Juden Folgendes: Drei oder vier Juden sind auch in Petersburg schon von langer Zeit vor- Händen; sie wohnten bei meinem Beichtvater. Sie werden dem Gesetze zuwider geduldet; man giebt sich blos den Schein, daß man sie nicht bemerke. Uebrigens würde die Zulassung der Inden in das innere Rußland keinen geringeil Schaden unfern Kleinhändlern beibringen, denn die Juden reißen alles an sich und ihre Erscheinung würde vielleicht mehr Unheil als Nutzen nach sich ziehen. 2) ') ibid. pag. 37 Nr. 43. s) Q-uestions et xeponses, Handschrift der Katharina ll; siehe den Artikel ״Katharina II, als Schriftstellerin" von Schtschesalsli in ״Sarja" 1870 T. VI; vgl. auch den oben angeführten Artikel von Orschanski S. 210.