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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 7 · p. Seite 329

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 7
Article
Studien über die Tosifta II
Date
1875-01-01
Page
Seite 329 (sequence 5)
Language
German
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Studie« über die Tostfta II. 329 steuer ziehen, deren nivellirender Charakter selbst wird dadurch nicht im Geringsten tangirt, und in diesem Charakter findet es seine Begründung, daß solche Ueberschüsse profanes Geld {כחולין bleiben. Anders verhält es sich, wenn Jemand beispielsweise Geld zu einem Opfer spart, dessen Preis variabel ist, oder wenn der betreffende Vorsteher Lösegeld für Gefangene sammelt, oder für Arme Collecten veranstaltet; da darf man den Ueberschnß niemals als profanes Geld betrachten, sondern er mutz, je nachdem, entweder der Caffe für freiwillige Spenden oder dem ursprünglich bestimmten Zwecke zugeführt werden (2, 3—ö). Auf diese Mischnajoth des zweiten Perek beziehen sich die letzten drei Alineas des ersten Capitels der Tosista. Die erste Hälfte von Alinea 6 ergänzt die Mischna nach zwei Seiten;' ein Mal zeigt sie uns, daß der Halbschekel nicht erst durch die Uebergabe an den Beamten, sondern schon durch die bloße Bestimmung zur Steuer den Charakter geheiligten Geldes erhält; zweitens erklärt sie ausdrücklich, daß die zweite der doppelt entrichteten Abgaben dem für nachträglich eingegangene Schekelmünzen des Vorjahres bestimmten Geldstock zugeführt wird. Welche Schekalim als die ersten, und welche als die zweiten zu betrachten seien, ob man sich hierbei an die Aussonderung, oder an die Ablieferung des Geldes zu halten habe, bleibt im Talmud controvers. Der Jeruschalmi kennt übrigens den Anfang unseres Alineas nicht. Dies folgt jedoch nicht blos daraus, daß er nur den zweiten Punkt, in einer der Mischna sich enger anschließenden Boraitha citirt,*) sondern vielmehr auch demnach zu dem des Nehemia's wie 2: 3 vorausgesetzt, daß die von Nehemias eingcführte Steuer dem im Exod. 38, 26 ff. bestimmten Halbschekel ganz genau entsprochen. — ררכומת sind, wie Zuckerman I. c. 17 nachweist, wirtliche Goldmünzen im Gewichte von 0,82' — 8,2 Gramm Silber gewesen. קרטין oder, wie Ilrnch s. v. טבע liest, קורטין ist soviel als quartus, ein viertel Sela. ') 11, l heißt cs תני הראשונים היו נופלים לתקילין חרתין ועניים נופלין לתקלין עתיקין; in der Tosista jedoch ist die Einzahl durch den Vordersatz bedingt.

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