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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 7 · p. Seite 328

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 7
Article
Studien über die Tosifta II
Date
1875-01-01
Page
Seite 328 (sequence 4)
Language
German
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328 Studien über die Tosifta II. man das Geld anvertraut hatte, durch einen Eid von dem Verdacht einer Veruntreuung nicht befreien konnten, b. h. also wenn diese selbst für den Schaden aufkommen mußten, waren die Steuerzahler einer nochmaligen Abgabe enthoben. (2, 1). Einer Veruntreuung schuldig ist übrigens nicht blos derjenige, welcher Schekalim unterschlägt, sondern auch Jene, die fremde Steuern für sich selbst, oder bereits anderen heiligen Zwecken zugeweudetes Geld als Personalsteuer abliefern, müssen die Beeinträchtigung des Tempel-Fonds, resp. der Schatz-Kammer durch ein Meilah-Opfer sühnen, eine Sühne, die sie jedoch durch rechtzeitig geleisteten Schadenersatz umgehen können (2, 2). Man darf aber nicht alles dem Aerar zugedachte Geld als Eigenthum des Tempelfonds betrachten. Wenn Jemand, um der Gefahr einer Pfändung zu entgehen, schon im Laufe des Jahres kleine Münzen für die im Adar zu zahlende Tenipelabgabe zurücklegt, so gehört ihm der etwaige Ueberschuß auch dann, wenn er die ganz« Summe als Steuer abzuliefern die Absicht gehabt. Denn mag man auch aus der historisch verbürgten Thatsache, daß die jährliche Abgabe zu verschiedenen Zeiten in verschiedenen Münzsorten abgeliefert wurde, den noch immer nicht evideuten Rückschluß auf den schwankenden Werth ') der ״Personalhier sei blos bemerkt, daß die Leseart der in den Talmuden citirten Boraitha על האבוד (für על המשכון) unmöglich richtig sein könne, weil sonst nicht abzusehen ist, aus welchem Grunde man die Schekelsteuer zum zweiten Male hätte zahlen müssen. ') Die Tempelsteuer wurde, wie die Mischna berichtet, in Geldstücken, wie ste gerade im Umlauf waren, bezahlt. Daß cs jedoch nicht darauf ankam, die Steueren Halbstücken zu zahlen, sondern daß es dem Steuer- Amt darum zu thun war, daß die gangbare Münze nicht weniger als ein mosaischer Halbschekel, gleich zehn Gera, wiege, dies geht aus dem Talmud evident hervor. Der Jeruschalmi erklärt die in unserer Mischna vorkommenden Ausdrücke durch folgende Worte סילעין כמשמען חזרו לשקול טבעין פלגי סילעין בקשו לשקול דינרין קרסוין ולא קיבלו מחן מהדא והעמדנו עלינו מצות לתת עלינו שלישית השקל בשנה לעבודת בית אלהינו (Nehemia 10, 83). Man hat also den Denar nicht als Tempelsteuer angenommen, weil Nehemia den dritten Theil eines Schekel als Beitrag für das Gotteshaus bestimmt hatte. Das Gewicht des mosaischen Schekel verhielt sich

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