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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 7 · p. Seite 318

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 7
Article
Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden
Date
1875-01-01
Page
Seite 318 (sequence 9)
Language
German
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318 Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden- ״die Zulassung der Juden zu den gerichtlichen und andern öf- ״feutlichen Aemtern, zu deren Bekleidung Männer aus der Kauf- ״Mannschaft und dem Bürgerstande gewählt werden, so wie die ״Wahl zu Mitgliedern des Magistrats und Stadtrathscollegiums ״betrifft, so ist hierin nach der genauen Bedeutung des aus dem 21״. April 1785 allerhöchst von Ihrer kaiserlichen Majestät er- ״laffenen Edikts über die Rechte und Privilegien der Städte zu ״verfahren." Bemerkenswerth ist der 4. Punkt des Edikts, aus welchen! deutlich zu ersehen ist, daß der llebergang des Gebiets Weißrußland von der polnischen unter die russische Herrschaft für die dort wohnhaften Juden ein nicht geringer Vortheil gewesen wäre, wenn nicht die Entzweiung und die weite Kluft zwischen den liberalen theoretischen Principien und der praktischen Thätigkeit, welche den charakteristischen Zug der Politik Katharinas ausmachten, — wovon wir noch weiter zu sprechen die Gelegenheit haben werden — die Lage der Juden unverbessert gelassen hätten. In diesen! Punkte lesen wir Folgendes: ״lieber die Erpressungen, welche die Juden von den Gutsbesitzern und Andern für die von ihnen auf den Grundstücken der letztern unter Zahlung der Grundgelder an die Regierung und der Vertragssumme an die Gutsbesitzer erbauten Häuser und sonstigen Gebäude erdulden, und welche die völlige Ruinirung der Juden herbeiführen, wird den letztern gestattet, Beschwerden bei den betreffenden Gerichtsbehörden der weißrussischen Provinz zu führen; den Bureau's des Stadthalters in Mohilew und Polotzk ist vorzuschreiben, derartige Beschwerden auf Grund des Gesetzes und mit derselben Parteilosigkeit zu behandeln, wie die Prozeffe der übrigen Bewohner Weißrußlands; dieselben Bureau's sollen ferner ihre Aufmerksamkeit der Auffindung von Grundstük- ״ken in den Städten zuwenden, welche theils den Juden als ״Bauplätze, theils den Gutsbesitzern.zum Ersatz für ihre von den ״Juden bebauten Grundstücke dienen sollten, den Juden mit ״allen vorhandenen Mitteln die mögliche Hülfe in dieser Ange-

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