Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 24 (1875)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 316 (sequence 7)
- Language
- German
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816 Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden. und mit einer Geistlichkeit zu thun, welche die ihr entzogenen Besitzthümer noch nicht zurück erhalten hatte und in Folge die׳- ser Maßregel nicht wußte, wovon sie leben sollte. Die Stimmung in Rußland war, wie es immer nach einer solchen nicht geringen Umwälzung der Fall ist, iin höchsten Grade aufgeregt. Die Herrschaft mit der Begünstigung der Juden zu beginnen, war nichts weniger als ein Mittel zur Besänftigung der aufgeregten Gemüther; die Zulassung der Juden in das innere Rußland als schädlich zu erklären war aber ebenfalls unmöglich. Auf die Frage des die Stimmen sammelnden General-Procurator's nach ihrer Entscheidung gab die Kaiserin daher zur Antwort: ״Ich ״wünsche, daß die Beurtheilung dieser Angelegenheit verschoben ״werde." Nicht selten also, fährt die Kaiserin fort, sind erleuchteter Sinn, die besten Absichten und die Macht, dieselben auszuführen, nicht ausreichend. Und dennoch erregt oft ein kluges, vorsichtiges Verfahren üble Nachrede. Diese Confessio» de foi der Kaiserin liefert uns einerseits ein unleugbares Zeugniß von der Höhe, auf welcher die Ideen der Gerechtigkeit und der Freiheit in den damaligen regierenden Kreisen standen — die Zulassung der Juden in das innere Rußland, wofür die Senatoren schon im Jahre 1762 sich einstimmig erklärten, findet noch heute, mehr als ein Jahrhundert später, nicht wenig heftige Gegner und gehört noch immer zum Gebiete der heißesten, aber leider noch nicht erfüllten Wünsche der russischen Juden, — andererseits ersehen wir daraus die humanen Gesinnungen und liberalen Ueberzeugungen der Herrscherin selbst. Außerdem besitzen wir noch ein in dieser Beziehung nicht minder wichtiges Dokument. Mit der Verbreitung der ruffischen Herrschaft über das weißrussische Gebiet (1772), wo In- >1 Mittheilung Katharina's II über ihre Regierung in Russki Arcliiw 1865 psA- 492; vgl. auch die oben angeführte Stelle in Ewreiskaja RiMiotheka.