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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 7 · p. Seite 315

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 7
Article
Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden
Date
1875-01-01
Page
Seite 315 (sequence 6)
Language
German
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Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden. 315 Diese von Fanatismus und Intoleranz eingegebenen Worte, mit welchen Elisaweta Petrowna die wohl begründeten und praktischen Gesuche so vieler Körperschaften zurückwies, konnten nicht mehr als Grundsatz bei der Behandlung der Judenfrage unter der Herrschaft der liberalen Katharina II dienen. Eine Schülerin Diderot's und Voltaire's, die in ihrer gesetzgebend schen Thätigkeit die Ideen eines Montesquieu und Beccaria vor Augen hatte, konnte nicht umhin, ihren Liberalismus auch in Betreff der Inden zu zeigen. Die Judenfrage hatte sich damals schon zu einer solchen Wichtigkeit erhoben, daß ihre Lösung schon gleich nach dein Regierungsantritt dieser Herrscherin vorgenommen wurde. Höchst interessant ist die uns darüber erhallene Mittheilung der Kaiserin selbst: Fünf oder sechs Tage, berichtet sie, nach der Thronbesteigung erschien Katharina II bei einer Sitzung des Senats, in welcher die Frage der Zulassung der Juden in das innere Rußland zur Sprache kam. Die Senatoren erklärten sich für die Aufnahme der Juden in das eigentliche Rußland. Da aber Katharina, die damaligen Umstände berücksichtigend, Bedenken trug, ihre Zustimmung dazu zu geben, und in Verlegenheit gerieth, so kam ihr der Senator Fürst Odoewski entgegen, indem er sagte: ״Beliebt es vielleicht ״Ew. Majestät, bevor Sie darüber entscheiden, die eigenhän« ״dige Resolution in Augenschein zu nehmen, welche die Kaise- ״rin Elisaweta Petrowna bei ähnlichem Falle niedergeschrieben ״hat." Als auf den Befehl Katharina's die Akten herbeigeholt wurden, fand sie die Randbemerkung der Elisaweta, welche lautet: ״Ich will keinen Vortheil von den Feinden Christi." Dabei ist noch in Betracht zu ziehen, daß dies in der ersten Woche nach ihrem Regierungsantritt geschah, und daß sie zum Schutze der rechtgläubigen Kirche auf den Thron erhoben wurde. Die Kaiserin hatte es ■mit einem religiös - gesinnten Volke neuern Geschichte der Juden in Ruffland von I. L. Orschanski (Lnreiskaza LidUotdeira 1. II pag. 207.)

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