Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 7 · p. Seite 314

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 7
Article
Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden
Date
1875-01-01
Page
Seite 314 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2829132-2829458-2829466-2868740--16255-2868779
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

314 Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden. vom Jahre 1676 gemäß wurde ihnen untersagt, Moskau zu betreten. ') Dieselbe Einschränkung findet sich auch in dem zwischeu Rußland und Polen im Jahre 1678 geschlossenen Vertrage.a) Eine noch größere Härte wurde gegen die Juden unter der Herrschaft Katharina's angewandt. Nach einem Erlasie dieser Gebieterin (1727) wurden die Juden aus allen Städten Rußlands und der Ukraina verbannt. ') Ein solches Edikt erließ (1740) auch die Kaiserin Anna Joanowna in BeM auf die in Kleinrußland wohnhaften Juden; * *) dagegen wurde das Recht, welches Peter II den Juden eingeräumt hatte, auf den Märkten in Kleinrußland Handel en gros zu treiben, •) aus"Veranlassung des Fürsten Schachowskoj auch auf den Detailhandel ausgedehnt. 6) Dieses Recht genossen aber die Juden nicht lange: sie wurden dessen beraubt unter der Herrschaft der Elisaweta Petrowna durch ein Edikt vom Jahre 1744. 7) Auf die Vorlage des Senats aber, welcher die Gesuche des Verwaltungsbureau's der Zolleinnahme in Kleinrussland so wie des Regierungsbureau's in Livland, des General-Feldmarschall's von Lessi und des riga'schen Magistrats zu Grunde lagen, und in welcher der Senat die Herrscherin auf den Nachtheil, den die Regierung und die russischen Unterthanen durch die Ausschließung der Juden von der Theilnahme an den Märkten erleiden würden, aufmerksam machte, erfolgte von der christlich frommen Gebieterin die kategorische Resolution: Ich will keinen Vortheil von den Feinden Christi. 8) 1) 1bid. pag. 4 Nr. 7. a) ibid. pag. 5 Nr. 8. *) ibid. pag. 7 Nr. 18. 4) ibid. pag. 15 sq. Nr. 22. *) ibid. pag. 7 sq. Nr. 14. e) ibid. pag. 9 Nr. 17. ד) ibid. pag. 21 sq. Nr. 25. *) ibid. pag. 18 sq. Nr. 24; Mittheilungen Katharina's II über ihre Regierung s. Busski Archiw 1865 pag. 492.; vgl. auch: Von der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.