Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 24 (1875)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Studien über die Tosifta II
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 276 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829458-2829465-2868676--16208-2868723- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
N6 Studien über die Tostfta II. Der Jdeengang des Mischna-Redacteurs - im ersten Perek unseres Traktates ist folgender: Am ersten Tage des Adar werden die Einwohner sämmtlicher Städte Israels durch Herolde des Synhedrion aufgefordert und ermahnt, die jährliche Steuer zu entrichten und das Verbot der heterogenen Fruchtarten zu beherzigen. Am 15. desselben Monates, am welchem Tage die Ester-Nolle in Festungs-Städten verlesen wird, geht man daran, die Landstraßen, Heerwrge und Quelleubäder wieder in Stand zu setzen, alle das Gemeinwohl betreffenden Angelegenheiten zu ordnen, resp. zu erledigen, die im Laufe des Winters verblaßteil Warnzeichen der Gräber aufzufrischen und Saaten von verbotener Mischung (נכלאים zu zerstören (1, 1). Von dieser Gemaltmaßregel kam man indeß, da sie sich nicht als zweckdienlich bewährte, im Laufe der Zeit zurück, und das Synhedrion begnügte sich damit, Felder mit heterogenen Frucht-Arten für herrenloses Gut (הסקר) zu erklären (1, 2). Vom 15. Adar ab konnte man in den Provinzen und vom 25. ab in Jerusalem bei den Bankiers halbe Schekelmünzen einwechseln. ') Mit dem Tage, an welchem die Kollybisten in der Hauptstadt ihre Thätigkeit begannen, durfte das Steuer-Amt die Schekalim auf den! Wege der Pfändung eintreiben; natürlich konnte man diese Maßregel nur aus die unter dem Gesetz stehenden Vollbürger, also auf Leviten, Israeliten, Proselyteu und Freigelassene, nicht aber auf Frauen, Sklaven und unmündige Jünglinge ausdehnen. Ein Vater indessen, welcher für seinen noch nicht pubermirten Knaben die Schekelsteuer ein Mal ent- 1) Die Thatsache, daß man die säumigen Zahler pfänden durfte, ist der unwiderlegbarste Beleg dafür, daß man geordnete Listen über sämmtliche steuerpflichtige Bürger geführt uud daß jede Zahlung regelrecht gebraucht wurde. Es ist also ein Jrrthum, wenn man meint, daß jeder Einzelne ohne Assistenz eines Beamten seinen halben Schekel in den Geldstock (.עופר} werfen konnte. Wer die eigentlichen Steuer-Einnehmer gewesen, geht weder aus der Mischna noch aus der Tostfta hervor; am allerwahr - scheinlichsten jedoch ist es, daß die!'־DU und die שולחנות sich in diese Arbeit getheilt hatten.